Voyeuristischer Ex-Lehrer aus Zürich muss ins Gefängnis
Das Bundesgericht hat die teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten für einen voyeuristischen Ex-Lehrer aus dem Kanton Zürich bestätigt.

Der 43-jährige Mann hatte während eineinhalb Jahren 27 Personen heimlich gefilmt. Unter den Opfern befanden sich Nachbarn, die zwölfjährige Nichte und der zehnjährige Neffe des Verurteilten sowie Schülerinnen im Alter von 6 bis 16 Jahren. Der Mann versteckte die Kamera in seinem Badezimmer, in der Garderobe und in Toilettenräumen.
Das Zürcher Obergericht verurteilte den ehemaligen Lehrer im März 2017 wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Zehn Monate der Freiheitsstrafe sprach das Gericht unbedingt aus. Die Untersuchungshaft von 127 Tagen wird angerechnet.
Das Bundesgericht bestätigt in einem am Donnerstag publizierten Entscheid die Höhe der Strafe. Es hält fest, dass die Vorinstanz die Grundsätzen der Strafzumessung korrekt angewandt habe. (Urteil 6B_891/2017 vom 20.12.2017)
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