Autofahrer mit Katze verurteilt
Weil sich seine Katze frei im Auto bewegte, wurde der Garagist Guido Mürner aus Höri am Bezirksgericht Zofingen verurteilt. Nun will er den Fall ans Obergericht weiterziehen.
Höri. - Der Garagist aus Höri, der seine Katze Lili regelmässig auf Autofahrten mitnimmt, ist vor dem Bezirksgericht Zofingen abgeblitzt, wie «20 Minuten» gestern berichtete. Guido Mürner war auf der A 1 von einer Polizeipatrouille gestoppt worden, weil seine Katze auf dem Armaturenbrett lag - was Mürner allerdings bestreitet.
Er wäre bereit gewesen, eine Busse von 60 Franken für Nichtangurten zu bezahlen, nicht aber die angeordnete Busse von 390 Franken für «Nichtsicherung der Ladung». Denn nur schon, dass seine Katze als Sache bezeichnet wird, bringt ihn auf die Palme: «Meine Katze ist für mich wie eine Lebenspartnerin», sagt Mürner, der alleinstehend ist und mit sechs Katzen zusammenlebt. Lili fahre fürs Leben gern Auto und komme immer von selber, wenn er sich ins Auto setze. Dass Lili ihr Herrchen auch an den Gerichtstermin begleitete, war deshalb Ehrensache.
Tiere sind Ladung
Im Strassenverkehrsgesetz würden Tiere jedoch als Ladung gelten, klärte der Richter den Angeklagten auf und auferlegte ihm eine Strafe von 300 Franken plus 600 Franken Gerichtsgebühren. Mürner ist entschlossen, die Angelegenheit ans Obergericht weiterzuziehen. Einerseits zieht er die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage in Zweifel, anderseits ist er der Meinung, dass es keine klare Regeln gebe, wie Tiere im Auto fachgerecht zu sichern seien. Für seinen Gang durch die Gerichtsinstanzen erhofft er sich nun finanzielle und juristische Unterstützung vonseiten anderer Tierliebhaber. Dafür hat er sogar eigens eine Homepage eingerichtet.
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