Pensionskassen erwägen Klagen gegen namhafte Banken
Vergütungen auf Anlageprodukte gehören den Kunden und nicht den Banken. Im Fall der Pensionskassen geht es um sehr viel Geld der Versicherten.

700 Millionen Franken pro Jahr, 3,8 Milliarden inklusive Verzugszinsen auf fünf Jahre zurückgerechnet – Geld, das den Pensionskassen insgesamt und damit den gegenwärtigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern entgangen ist. Diese Rechnung macht die Basler Rechtsanwältin und Luzerner Hochschulprofessorin Monika Roth in ihrer Kolumne der «Neuen Luzerner Zeitung». Es sind Vertriebsentschädigungen für Anlageprodukte (Retrozessionen), die Banken und Vermögensverwalter nicht an die Kunden – die Pensionskassen – weitergeleitet haben. Das müssten sie aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden tun.