Ein Haus, zwei OrtschaftenWenn die Grenze das Gebäude teilt
Das Gesetz im Kanton Bern verbietet Neubauten auf Grenzen. Trotzdem gibt es Häuser, die nicht klar zuordenbar sind. Kuriose Beispiele.

Wie eine unsichtbare Mauer hätte sich die Gemeindegrenze durch den Neubau gezogen. Wer sich nördlich im geplanten Sport- und Gewerbepark aufgehalten hätte, wäre auf Lyssacher Boden gestanden. Von dort aus hätte es aber nur ein paar Schritte gebraucht, und – schwups – schon wäre man auf dem Boden der Gemeinde Kernenried gewesen. Die Unihockey- und die Badmintonspielerinnen hätten die Grenzüberschreitung wohl kaum bemerkt. Schliesslich werden an so einer Gemeindegrenze keine Pässe oder allfällige Schmuggelwaren kontrolliert. Und doch hätte es einiges verkompliziert.