Vors höchste Gericht
Die Betreiber des Kulturlokals Heubüni in Ortschwaben wehren sich vor Bundesgericht gegen die Schliessung des Lokals.
Die höchsten Richter des Landes müssen sich mit der Frage befassen, ob die Familie Rüedi das Kulturlokal Heubüni in ihrem Bauernhof in Ortschwaben weiter betreiben darf oder nicht. Die Familie zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts, nach dem das Lokal zu schliessen wäre, an das Bundesgericht weiter. Margret Rüedi, die das Lokal mit ihrem Mann Hans führt, bestätigte eine entsprechende Meldung der Nachrichtenagentur SDA. Das Gericht hatte den Schliessungsentscheid im Juni gefällt (wir berichteten). Im Bauernhaus in der Landwirtschaftszone sei ein gewerblicher Betrieb wie das Festlokal nicht zulässig, lautete die Begründung. Und weiter: Die Familie habe nebst der Landwirtschaft kein zusätzliches Nebeneinkommen nötig. Das Gericht folgte einer Beschwerde von Nachbarn. Diese richtete sich gegen die Ausnahmebewilligung, die den Umbau der Heubühne möglich gemacht hatte. Bis Ende Jahr finden bereits gebuchte Anlässe wie geplant statt, so Margret Rüedi. Was danach geschehe, hänge vom Gericht ab. Der Gemeinderat von Kirchlindach wird bald eine Umzonung des Heubüni-Areals zur Wohn-, Gewerbe-, Kultur- und Freizeitzone zur Abstimmung vorlegen. Bei einem Ja wäre das Lokal gerettet und ein Entscheid des Bundesgerichts hinfällig.wrs >
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