Verdacht gegen Pilatus weitet sich aus
Der Flugzeugbauer ist nicht nur wegen Deals mit der saudischen Luftwaffe im Visier der Behörden.

Für die Pilatus-Flugzeugwerke sind die Probleme in Bern nicht ausgestanden. Am Montag bestätigte das Aussendepartement (EDA) gegenüber Redaktion Tamedia, dass Pilatus nicht nur wegen seiner brisanten Kooperation mit der saudischen Luftwaffe im Visier der Bundesbehörden ist.
Offenbar hat es der Zentralschweizer Flugzeugbauer auch unterlassen, andere Auslandsaktivitäten zu melden, die unter das sogenannte Söldnergesetz fallen. Verletzungen der darin festgeschriebenen Meldepflicht werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert. Ein EDA-Sprecher sagte, das gegen Pilatus eingeleitete Meldeverfahren betreffe neben Saudiarabien noch weitere Länder. Welche genau, war wegen des laufenden Verfahrens nicht in Erfahrung zu bringen.
Einiges deutet darauf hin, dass die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar zu diesen Ländern gehören. Beide Staaten haben sich in den letzten Jahren an den von Saudiarabien angeführten Bombardierungen im Jemen beteiligt. Und beide Staaten besitzen eine Flotte von Pilatus-Trainingsflugzeugen (PC-21) und bilden ihre Piloten mithilfe von Pilatus-Simulatoren aus.
Fliegen am Boden: Der Pilatus PC-24-Simulator.
Die Piloten der Qatar Emiri Air Force etwa haben 2017 über 2500 Trainingsstunden auf den Pilatus-Simulatoren trainiert. Die Tatsache, dass auf diesen Simulatoren auch Kriegsszenarien geübt werden können, kann für die Bundesbehörden erheblich sein. Wenn zwischen der von der Schweizer Firma erbrachten Dienstleistung und den Operationen der Streitkräfte ein direkter Bezug besteht, kann die Schweiz diese Dienstleistung verbieten.
Seco korrigiert Schwenk
Wann das Verfahren gegen Pilatus abgeschlossen wird, ist offen. Fest steht, dass man in Bern gewillt ist, es durchzuziehen. Am Sonntag hatte Pilatus-Präsident Oskar Schwenk gegenüber SRF sein Schweigen gebrochen und behauptet, die Vorwürfe bezüglich Meldepflichtverstoss seien völlig absurd. «Pilatus hat alles richtig gemacht.» Schwenk stützte sich namentlich auf eine «vier Jahre gültige» Seco-Generalausfuhrbewilligung aus dem Jahr 2014. Sie erlaube es Pilatus, Flugzeuge nach Saudiarabien zu verkaufen, den Support zu übernehmen und etwa Software upzudaten.
Allerdings erteilt der Bund keine vierjährigen Generalausfuhrbewilligungen. Die maximale Frist ist zwei Jahre. Zudem bekräftigte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag, dass der 2017 zwischen Pilatus und der Royal Saudi Air Force abgeschlossene Supportvertrag in die Zuständigkeit des EDA fällt. Dieses erfuhr nach eigenen Angaben «erst vor kurzem» von der Pilatus-Tätigkeit in Saudiarabien. Pilatus wollte zu Fragen von Redaktion Tamedia erneut keine Stellung nehmen.
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