TV liess «SRF bi de Lüt» schützen
Heute Abend ist die SVP im Zürcher HB «bi de Lüt». Interessant: Zwei Tage, nachdem die Partei diese Kampagne lancierte, liess SRF seinen Sendungstitel als Marke eintragen.

Über seine Erfolgssendung «SRF bi de Lüt» schreibt das Schweizer Fernsehen: «Der Name ist Programm: Das Schweizer Radio und Fernsehen geht hinaus aus den Studios, hin zu den Zuschauerinnen und Zuschauern.» Dasselbe tut die SVP, um Unterstützer für die Wahlen im Herbst zu gewinnen: Sie geht hinaus zu den Bürgern, das nächste Mal heute Abend mit einem volkstümlichen Politfest im Zürcher Hauptbahnhof. Bei einem Glas Wein kommen Politiker mit Wählern ins Gespräch, dazu erklingt im Hintergrund die Nationalhymne. Der Event heisst «SVP bi de Lüt», offensichtlich inspiriert durch die populäre SRF-Sendung.
Ein markenrechtlicher Konflikt? SRF teilt auf Anfrage mit, man unternehme nichts. «SRF hat die Marke ‹SRF bi de Lüt› markenrechtlich geschützt. Der Zusatz ‹bi de Lüt› ist eine umgangssprachliche Volksweisheit», schreibt Sprecherin Andrea Wenger. Allerdings: «SRF bi de Lüt» wird schon seit 2007 ausgestrahlt. Als Marke eingetragen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum ist die Sendung erst seit dem 16. Oktober 2014 – zwei Tage nachdem die SVP ihren Wahlkampfevent «SVP bi de Lüt» vorstellte.
Nachträglich eingetragen
Ein Zufall? SRF schreibt dazu: «SRF trägt nicht jede Sendung als Marke ein. Nachdem die Wortverbindung ‹bi de Lüt› weitere Anwendung fand, haben wir ‹SRF bi de Lüt› als Marke eintragen lassen – damit es im Medienbereich keine Verwechslung gibt.» Man sehe diesbezüglich jedoch kein Problem, fügt das Unternehmen an, das die populärsten Sendungen wie die «Tagesschau», «10 vor 10», «Kassensturz» oder die «Rundschau« als Marken geschützt hat.
Zum gleichen Urteil kommt der Experte. Der auf Marken spezialisierte Anwalt Markus R. Frick sieht keine Verletzung des Markenrechts: «Ein identischer erster Buchstabe wie im Fall von SVP und SRF reicht nicht, um rechtlich zu einer Verwechslungsgefahr zu führen. Zudem lässt sich ein simpler Slogan wie ‹bi de Lüt› im Unterhaltungs- respektive Veranstaltungsbereich nur schwer markenrechtlich monopolisieren.»
Und die SVP? Dort heisst es, man erachte den Namen als unproblematisch, da es vor allem um dessen Botschaft gehe. «Wir haben keine besonderen rechtlichen Abklärungen getroffen», sagt die stellvertretende Generalsekretärin Silvia Bär. Zudem seien schon früher viele Anlässe von Fraktionsmitgliedern unter diesem Motto organisiert worden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch