Syrien-Rückkehrer wird in Wolfsburg verhaftet
Ein mutmasslicher Jihadist geht dem Landeskriminalamt Niedersachsen ins Netz. Der 26-jährige Mann steht unter Verdacht, bei der Terrormiliz IS eine Kampfausbildung durchlaufen zu haben.

Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen haben nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft am Donnerstag einen mutmasslichen Islamisten aus Wolfsburg festgenommen. Der Mann steht demnach unter dem Verdacht, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben.
Gegen ihn werde deshalb nach § 129b in Verbindung mit § 129a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ermittelt. Wie die Karlsruher Behörde am Abend weiter mitteilte, wurden die Wohnräume des 26-jährigen Beschuldigten durchsucht.
Die deutsche «Bild»-Zeitung berichtete in ihrer Freitagsausgabe, die Ermittler hätten den Verdächtigen beim Verlassen seines Hauses in Wolfsburg überwältigt. Anschliessend hätten Mitarbeiter der Spurensicherung das Einfamilienhaus durchsucht.
Laut Generalbundesanwaltschaft hielt sich der Beschuldigte im vergangenen Jahr mehrere Monate lang in Syrien auf. Er werde verdächtigt, eine «Kampfausbildung für den militanten Jihad durchlaufen und anschliessend bei einer militärischen Offensive Tote und Verletzte vom Schlachtfeld geborgen zu haben». Anhaltspunkte für «konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen» des Beschuldigten lägen nicht vor, hiess es weiter.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Beschuldigten Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt. Laut Generalbundesanwaltschaft erhärtete sich später der Verdacht, dass sich der Beschuldigte in Syrien dem IS als Mitglied anschloss. Vor diesem Hintergrund habe der Generalbundesanwalt Ende 2014 die Ermittlungen übernommen.
Am Freitag soll der Mann, der die deutsche und die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt, demnach dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser solle entscheiden, ob er einen Haftbefehl erlässt und Untersuchungshaft anordnet.
SDA/chk
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