Stalker belästigen Opfer trotz Kontaktverbot
Der Täter von Dübendorf soll dem Opfer vor dem Tötungsdelikt nachgestellt haben. Oft umgehen solche Stalker die gerichtlichen Schutzmassnahmen.

Der Mann ist geständig. Am Donnerstag gab er an, eine 29-Jährige getötet zu haben. Noch ist das Motiv unklar. «Wir gehen davon aus, dass die verhaftete Person das Opfer bereits vor der Tat gestalkt hat», sagt Erich Wenzinger von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft. Die Mutter der Verstorbenen sagte im «Blick», ihre Tochter habe schon vor Jahren einen Mann angezeigt, der ihr hartnäckig nachstellte. Ob es sich um den nun Verhafteten handelt, ist unklar. «Es ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen, ob und wo in der Vergangenheit allenfalls eine Anzeige eingegangen ist», sagt Wenzinger.
Eigentlich bietet das Zivilgesetzbuch Schutz für Stalking-Opfer. Sie können vor Gericht ein Kontakt- oder Rayonverbot beantragen. Als das Bundesamt für Justiz 2015 die Praxis untersuchen liess, fiel das Fazit jedoch vernichtend aus. Nur selten würden Richter solche Massnahmen anordnen. «Ein Problem sind die Kosten», heisst es. Die Betroffenen selbst müssen Vorschüsse leisten, damit es zum Prozess kommt. Und die Anwalts- sowie Gerichtskosten bei einer Niederlage selbst berappen.
Polizei kann bald auch gegen fremde Stalker vorgehen
«Zudem ist die Beweislast hoch», so der Bericht weiter. «Belastend ist für Gewaltbetroffene auch die persönliche Begegnung mit der beklagten Person.» Schutz sei aber nicht einmal dann garantiert, wenn ein Verbot gesprochen wurde. «Schutzmassnahmen werden häufig missachtet. Jedoch bleiben Sanktionen bei Übertretungen häufig aus.» Der Zürcher Anwalt Yves Pellet spricht von einem Papiertiger. «Opfern, die in erster Linie Ruhe vor einem Stalker wollen, helfen solche aufwendigen Verfahren nicht weiter.» Seine Kanzlei Baumgartner Mächler geht einen anderen Weg. «Wir haben eigene Ermittler, die zuerst herausfinden, wer der Stalker ist. Und diesen dann observieren, um Beweise zu sammeln.» Dann konfrontiere man den Täter. «Um ihm das klare Signal zu geben: Jetzt ist Schluss.» Oft reiche eine solche Warnung – sonst gehe man zur Polizei oder vor Gericht. «Dann aber eben mit den nötigen Beweisen.» Die Polizei selbst habe kaum Ressourcen, solche selbst zu sammeln. «Observationen brauchen viel Personal, das in der Regel nur bei Kapitalverbrechen und Drogenhandel zur Verfügung steht.»
Marc Besson von der Kantonspolizei Zürich findet die Behauptung «haltlos». Man nehme jede Anzeige ernst. «Wir verfügen über eine spezialisierte Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, die sich auch mit Stalking befasst.» Die Zürcher Sicherheitsdirektion kündigte vor zehn Tagen an: Polizisten können künftig auch Massnahmen gegen fremde Stalker verfügen. Bisher war dies nur möglich, wenn Täter und Opfer (Ex-)Partner sind. Das nationale Parlament beschloss zudem im September, dass Opfer keine Gerichtskosten mehr tragen sollen und Richter neu Fussfesseln anordnen können. Die Rechtskommission des Nationalrats schliesslich berät aktuell, Stalking als Delikt ins Strafgesetz aufzunehmen.
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