45 russische Athleten dürfen nicht starten
Keine Starterlaubnis für die Winterspiele: Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnt den Einspruch der russischen Sportler ab.
Wenige Stunden vor der Eröffnungsfeier hatten 45 russische Athleten und zwei Betreuer noch immer gehofft, an den Winterspielen teilnehmen zu dürfen. Wegen Verstössen gegen die Anti-Doping-Richtlinien bei den Winterspielen 2014 in Sotschi hatten ihnen das Internationale Olympische Komitee (IOK) die Einladung verweigert.
Am Freitagvormittag kurz vor 11.30 Uhr Ortszeit verkündete der Sportgerichtshof sein Urteil: Es bleibt dabei. Das dreiköpfige Ad-hoc-Kommission mit dem Schweizer Bernhard Welten, der ehemaligen australischen Skifahrerin Zali Steggall und der Kanadierin Carol Roberts wies die zu Beginn der Woche eingereichten Klagen zurück.
Unter den Klägern waren unter anderen die Olympiasieger Alexander Legkow (Langlauf), Viktor Ahn (Shorttrack), Anatoli Schipulin (Biathlon), Alexander Tretjakow (Skeleton) und Xenia Stolbowa (Eiskunstlauf).
168 Athleten unter neutraler Flagge
Damit bleibt es bei 168 Sportlern aus Russland, die für die 23. Winterspiele vom Internationalen Olympischen Komitee zugelassen worden sind. Diese Sportler starten unter neutraler Flagge und ohne Hymne als Olympische Athleten aus Russland. An der Eröffnungsfeier werden 80 Sportler erwartet.
Das IOK hatte in einem aufwendigen Prüfverfahren eine Selektion für russische Sportler getroffen. Aufgrund der Belege für organisierte Dopingmanipulationen bei den Winterspielen in Sotschi 2014 hatte das IOK im Dezember vergangenen Jahres das Nationale Olympische Komitee Russlands gesperrt. Demnach konnten russische Sportler nur per IOK-Einladung zu den Spielen nach Pyeongchang gelangen.
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