Spart die CS dank der Rekordbusse Steuern?
2,6 Milliarden Dollar zahlt die Credit Suisse Busse in den USA. Wie sich das auf die Steuern in der Schweiz auswirkt, könnte ein Fall zeigen, der in Zürich vor Gericht gelandet ist.

Die Credit Suisse muss zur Beilegung des Steuerstreits 2,6 Milliarden Dollar zahlen. Aus der rechtlichen Lage können derzeit keine sicheren Rückschlüsse gezogen werden, ob sie diese Rekordbusse auch von den Steuern abziehen kann.
Die Steuerrechtsprofessorin Madeleine Simonek vertrat zwar in einem Gutachten die Auffassung, dass solche Bussen zum steuerlich abziehbaren Geschäftsaufwand gehörten. Für diese Auslegung sprechen dem Gutachten zufolge die in der Verfassung festgelegten Steuererhebungsprinzipien: Das Steuergesetz wertet nicht; die Steuer bemisst sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Im Gutachten wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung von Bussen kontrovers ist. Es liege auf der Hand, dass der Abzug einer Busse deren Abgeltungs- und Präventionswirkung reduziere, heisst es etwa.
Zürcher Gericht für Abzug
Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürichs hatte sich erst im Dezember mit dieser Frage beschäftigt. Im betreffenden Fall, über den die «Neue Zürcher Zeitung» kürzlich berichtete, ging es um eine Firma, die eine Kartellbusse der EU von den Steuern abziehen wollte.
Im Entscheid heisst es unter anderem: «Nach Auffassung des kantonalen Steueramts widerspräche es dem Strafzweck und damit dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, wenn die sanktionierte Person einen Teil der Geldbusse durch Minderung ihrer Steuer auf die Allgemeinheit abwälzen könnte.»
Das Zürcher Steuerrekursgericht widersprach dieser Sicht und gab der betroffenen Firma Recht. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig: Das Steueramt hat ihn ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen.
Steueramt beurteilt Einzelfall
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich äussert sich wegen des Steuergeheimnisses nicht zu konkreten Fällen, wie der Kommunikationsbeauftragte Roger Keller auf Anfrage sagte. Das kantonale Steueramt behalte «sich eine Beurteilung des Einzelfalls vor», sagte er lediglich.
Auch politisch ist das Thema höchst umstritten. Mit mehreren Vorstössen wollten Politiker bereits rechtlich verankern, dass die Banken für ihre selbstverschuldeten Bussen künftig keine Steuerabzüge mehr geltend machen können. Hängig ist derzeit auch ein Postulat, das vom Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema verlangt.
SDA/ldc
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