Oberländer Beschwerde abgewiesenSozialhilfebezüger erhält keine 100 Franken für Geburtstagsfeier
Weder speziell und einmalig familiär noch religiös: Das bernische Verwaltungsgericht stützte einen Entscheid des Sozialdienstes im östlichen Oberland.

Seit 1999 mit Unterbrüchen und ab 2014 andauernd erhält der Mann aus dem östlichen Oberland vom Gemeindeverband Sozialdienst Region Jungfrau Sozialhilfe. Bei dieser Stelle stellte der Sozialhilfebezüger nun vor gut zwei Jahren «ein Gesuch um Ausrichtung einer jährlichen situationsbedingten Leistung (SIL) von 100 Franken als Beitrag an seine Geburtstagsfeier, «wie es in vorliegender Prozessgeschichte des bernischen Verwaltungsgerichtes nachzulesen ist». Zudem sei der gleiche Beitrag rückwirkend auf das Jahr 2019 auszubezahlen, habe der Mann verlangt.