
sonntagszeitung
Mit der Kesb am Krankenbett
Neue Zahlen zeigen: Nur wenige Schweizer haben eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag. Die Folgen sind einschneidend.
Die Mutter ist tot, doch zum Vater will das Mädchen nicht. Durfte die Kesb ihm die Elternrechte entziehen? Nun hat das Bundesgericht entschieden.
Die Tochter will den Vater nicht verletzen, aber noch weniger will sie den vertrauten Ort verlassen. Foto: Plainpicture
Wie würden Sie entscheiden, als Behörde? Da ist eine Jugendliche, 16-jährig, die hat ihre Mutter verloren und möchte weiterhin dort wohnen, wo sie die letzten Jahre gelebt hat. Da ist der Vater, der von der Mutter getrennt war, und die Tochter zu sich nehmen will. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat verfügt, dass das Mädchen bleiben kann, wo es ist. Der Vater zog dagegen bis vor Bundesgericht. Dieses hat nun ein Urteil gefällt.
Tages-Anzeiger
Erhalten Sie unlimitierten Zugriff auf alle Inhalte:
Abonnieren Sie jetzt
Neue Zahlen zeigen: Nur wenige Schweizer haben eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag. Die Folgen sind einschneidend.
Wer eine Meldung über die Gefährdung von Personen erstattet, kann seinen Namen meist nicht geheim halten.
Werden die Angehörigen bei Kesb-Entscheiden wirklich übergangen? Eine Umfrage mit Beispielen spricht Klartext.