Rütli-Dreh der Operation Libero ist strafbar
Die Bewegung Operation Libero hat ein Video auf dem Rütli gedreht. Doch politische Aktionen sind an dem historischen Ort verboten.

Die Operation Libero wurde mit ihrem Engagement gegen die «Durchsetzungsinitiative» bekannt, die das Schweizer Stimmvolk im Februar 2016 abgelehnt hat. Zurzeit engagiert sich die politische Bewegung gegen die SVP-Initiative «Landesrecht vor Völkerrecht».
Dazu wurde am Dienstag auf dem Rütli ein Video gedreht: Zu sehen sind Aktivisten der Operation Libero, die auf der Rütliwiese ein riesiges Plakat ausrollen – ihren «Bundesbrief». Darauf haben 3000 Stimmberechtigte unterschrieben, welche die SVP-Initiative «Landesrecht vor Völkerrecht» ablehnen.
Allerdings verstossen Aktionen wie diese gegen die Hausordnung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), die das Rütli verwaltet. SGG-Chef Lukas Niederberger sagt gegenüber dem «Boten der Urschweiz»: «Wir haben von dieser Aktion nichts gewusst, es ging keine Anfrage bei uns ein.» Ein solches Gesuch wäre jedoch auch nicht bewilligt worden, betont er.
Tatsächlich ist in der Benutzungsordnung des Rütli zu lesen, dass der Ort nicht für «partikuläre politische Ziele oder kommerzielle Zwecke» genutzt werden darf. Die SGG will nun das Gespräch mit der Operation Libero suchen und dann entscheiden, ob sie rechtliche Schritte gegen die Organisation unternehmen will.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch