Erneuerbare EnergienRevidiertes bernisches Energiegesetz tritt in Kraft
Der Regierungsrat des Kantons Bern teilte am Dienstag mit, dass das revidierte Energiegesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Der Kanton Bern macht einen Schritt in Richtung erneuerbare Energien: Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Grosse Rat hatte das Gesetz im vergangenen März verabschiedet. Es setzt verstärkt auf Anreize statt Vorschriften. Eine schärfere Variante hatte das Volk 2019 an der Urne abgelehnt. Damals stand unter anderem ein Verbot von Ölheizungen zur Debatte.
Mit dem nun in Kraft tretenden Energiegesetz bleiben fossile Heizungen möglich, wenn das Gebäude eine genügende Energieeffizienz aufweist. Bei Neubauten werden eine eigene Energiegewinnung und Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge verlangt.
Mit der Gesetzesrevision wird auch eine Motion umgesetzt, die der Grosse Rat vor zehn Jahren für erheblich erklärt hatte. Leuchtreklamen, Schaufensterbeleuchtungen und Beleuchtungen von Sehenswürdigkeiten müssen zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden, wenn sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind.
SDA/law
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