Urteil wurde in Abwesenheit gefällt
Am Regionalgericht in Thun wartete man vergeblich auf den Beschuldigten. So wurde der vorgeladenen Zeugin abgesagt und der Strafbefehl zum Urteil erhoben.

Gerichtspräsident Jürg Santschi prüfte gestern zu Beginn der Gerichtsverhandlung, ob der Beschuldigte die Vorladung erhalten habe. Alles war korrekt abgelaufen, er hatte den Empfang bestätigt. Der Verteidiger erklärte, er habe nach dem Empfang der Vorladung zur Gerichtsverhandlung einmal Kontakt gehabt, seither nicht mehr.
Der Beschuldigte sei telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen, und auf einen Brief vom ihm habe der 33-Jährige nicht reagiert. Er sei darum nicht erstaunt, dass der Mann abwesend sei. Weiter zu warten, sei zwecklos, entschied deshalb der Richter, der dem Beschuldigten gerne noch Fragen zu den Vorfällen gestellt hätte. Der Verteidiger fand: «Schade um das Plädoyer.»
Urteil trotz Abwesenheit
Vor Gericht gilt: Wenn jemand gegen einen Strafbefehl Einsprache macht und dann nicht zum Gerichtstermin erschient, so gilt die Einsprache als zurückgezogen, und der Strafbefehl wird zum Urteil. Der 33-jährige Türke aus dem Simmental wurde beschuldigt, seine Ehefrau zu Sex genötigt und sie geschlagen zu haben.
Lange Liste von Delikten
Ein weiterer Vorfall ereignete sich 2017 auf den Sozialdiensten Obersimmental. Dort soll er eine Sozialarbeiterin bedroht haben, nachdem man ihm erklärt hatte, das Gespräch mit der Sozialarbeiterin finde ohne ihn statt.
Er benahm sich offenbar ausserhalb des Gebäudes so aggressiv, dass das Gespräch zwischen seiner Frau und der Sozialarbeiterin nicht stattfinden konnte. Man warf dem Mann zudem vor, mehrfach ein Motorrad gefahren zu haben, ohne die dazu nötige Berechtigung zu besitzen.
Dann besuchte er trotz Fernhalteverfügung Gebiete, von denen er sich fernhalten sollte. Er konsumierte unbefugt Marihuana und fuhr ohne gültiges Billett mit dem Zug.
Wegen dieser langen Liste von Delikten wird der Mann mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Dazu kommen eine Busse von 900 Franken und die Übernahme der Kosten, was ein Total von 5820 Franken ergibt.
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