Kriminaltourist zu unbedingter Freiheitsstrafe verknurrt
Ein Serbe reiste wiederholt in die Schweiz, wo er zusammen mit Kumpanen Diebstähle beging. Der geständige Täter wurde am Donnerstag im Regionalgericht Thun zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.

Zehn Diebstähle, banden- und gewerbsmässig begangen, stehen in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, gegen den 43-jährigen Mann mit serbischer Staatsangehörigkeit. Damit einher gingen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. In einem weiteren Fall blieb es beim Versuch.
Die Delikte beging der Serbe in der Zeit von Januar 2014 bis Juni 2016 in Thun, Neuenburg und anderswo zusammen mit einem bis drei Mittätern in wechselnder Zusammensetzung. Deren Identität gab er nicht preis. Die Gruppierung war in der ganzen Schweiz tätig und ging professionell vor. «Es ist daher offensichtlich, dass der Beschuldigte als Mitglied einer Bande, deren Strukturen er nicht offengelegt hat, agierte», wird in der Anklageschrift ausgeführt.
Im Glarnerland gefasst
Im Juli des vergangenen Jahres schnappten die Handschellen im Glarnerland zu. Die Familie, in deren Haus der Mann mit einem Mittäter eingedrungen war, hörte die Geräusche, schloss sich im Schlafzimmer ein und verständigte die Polizei. Daraufhin konnte der flüchtende Einbrecher angehalten werden. Nun kam vor dem Regionalgericht in Thun das sogenannte abgekürzte Verfahren zur Anwendung.
Der Angeklagte bestätigte gegenüber Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann die ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftatbestände. Er war auch mit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Freiheitsstrafe von 20 Monaten einverstanden und anerkannte dem Grundsatz nach die Zivilforderungen, von welchen rund 63 000 Franken bestimmt sind. Der Mann befindet sich seit Juli 2016 in Haft und seit Oktober des gleichen Jahres im vorzeitigen Strafvollzug.
«Kooperativ verhalten»
«Die Voraussetzungen für das abgekürzte Verfahren sind gegeben», sagte Staatsanwalt David Steimer. Der Beschuldigte habe sich bei den Einvernahmen kooperativ verhalten und ein Geständnis abgelegt. Angesichts der hohen Deliktsumme von gegen 230 000 Franken sei jedoch eine unbedingte Freiheitsstrafe angemessen. Dem schloss sich der amtliche Verteidiger an. «Die Anklageschrift entspricht der Aktenlage, sie kann zum Urteil erhoben werden», führte er aus. Die Sachbeschädigungen stehen mit circa 21 000 Franken zu Buche.
Die Richterin verurteilte den Serben wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs, alles mehrfach begangen, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Untersuchungshaft von 157 Tagen wird angerechnet. Zudem muss er die Verfahrenskosten von rund 18 000 Franken übernehmen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch