Schauspieler kritisiert Verwaltungsgericht
Klaus Wildbolz kritisiert das Verwaltungsgericht, das eine Beschwerde von Eigentümern des Tellerguts abgewiesen hat. Ob der Schauspieler bis ans Bundesgericht geht, ist noch offen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat im vergangenen Monat eine Beschwerde der Eigentümer des Tellerguts gegen die Wegführung entlang des Ufers abgelehnt. Zu den 15 Miteigentümern gehört auch der bekannte Schauspieler Klaus Wildbolz, der das Vorgehen der Behörden während der langen Planungsgeschichte hart kritisiert hatte. In einer Stellungnahme macht Wildbolz nun seinem Ärger über das neue Urteil in einer E-Mail Luft.