Helvetia Nostra erhält in Lauenen nur teilweise Recht
Franz Webers Organisation Helvetia Nostra hat gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses in Lauenen Einspruch erhoben. Das Gericht gab ihr recht. Gebaut werden darf das Haus trotzdem.

Nur Teilerfolg für Franz Webers Organisation Helvetia Nostra im Berner Oberländer Ort Lauenen: Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigt zwar, dass ein geplantes Mehrfamilienhaus unter die Zweitwohnungs-Bestimmungen fällt.
Helvetia Nostra hatte 2012 gegen das Baugesuch für das Mehrfamilienhaus Einsprache erhoben und zog diese weiter, nachdem die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) die Baubewilligung des Obersimmentaler Statthalters bestätigt hatte. Das kantonale Verwaltungsgericht hat nun den Entscheid der BVE aufgehoben, weil diese die Anwendbarkeit des neuen Zweitwohnungsartikels in der Bundesverfassung fälschlicherweise verneint habe.
Nur noch Erstwohnungen geplant
Unbestrittenermassen betrage nämlich der Zweitwohnungsanteil in Lauenen über zwanzig Prozent. Und das projektierte Mehrfamilienhaus lasse eine Nutzung mit Zweitwohnungen zu, heisst es in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Den Baubewilligungsentscheid des Obersimmentaler Statthalters aber bestätigt das Verwaltungsgericht. Unterdessen hätten nämlich die Bauherren erklärt, sie wollten nur noch Erstwohnungen, heisst es im Urteil. Wenn die Nutzung der Wohnungen als Erstwohnsitz als Auflage formuliert und im Grundbuch eingetragen werde, stehe dem Bau nichts im Weg.
Gebaut werden soll das Mehrfamilienhaus in der Ferienhauszone Fang II. Das Verwaltungsgericht schickt den Entscheid laut dem Urteil auch dem für Lauenen zuständigen Grundbuchamt Oberland zu, damit es im Grundbuch die erwähnte Anmerkung vornimmt.
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