Gericht gibt Baudirektion recht
Die Sistierung einer streitigen Baubewilligung in Gstaad durch den Kanton Bern wird jetzt vom Verwaltungsgericht per Entscheid gestützt.

Eine auf Eis gelegte Baubewilligung in Gstaad bleibt sistiert. Das entschied nach dem Kanton Bern auch das Verwaltungsgericht.
Keystone
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt eine vor einem Jahr verfügte Sistierung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE). Diese war ausgesprochen worden, nachdem zwei Beschwerdeführer den Ende 2012 von der Einwohnergemeinde Saanen bewilligten Bau eines neuen Mehrfamilienhauses mit Schwimmbad und Einstellhalle ans BVE weitergezogen hatten. Letzteres sistierte den Fall «bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über Zweitwohnungen», beziehungsweise bis zur Rechtskräftigkeit des neuen Bundesgesetzes über Zweitwohnungen.