Strasse bleibt noch im Besitz des Kantons
Die Gemeinde erringt vor Verwaltungsgericht gegen den Kanton einen Teilsieg. Dieser darf ein Strassenstück (noch) nicht abtreten. Grund sind Werkmängel.

Ginge es nach dem Regierungsrat des Kantons Bern wäre per 1. Juli 2013 ein 390 Meter langes Strassenstück in die Obhut der Gemeinde Grindelwald übergegangen. Dagegen wehrte sich diese: vorläufig mit Erfolg. Betroffen ist der Abschnitt zwischen dem Kreisel Rothenegg bis zum Parkplatz nach der Abzweigung zur Gondelbahn Grindelwald-Männlichen im Grund.