Der politische Friede bleibt gewahrt
Das Stadtparlament legt das Wahl- und Abstimmungsreglement im Sinne der Exekutive aus. Den Auftrag, das Gesetzeswerk zu überarbeiten, hat der Gemeinderat indes bereits vorliegen.

Gehört ein neu gewählter Stadtpräsident oder eine neu gewählte Stadtpräsidentin einer im Gemeinderat vertretenen Partei an, regelt Artikel 46 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglements die Folgen auf die im Proporz bestimmten Gemeinderatsmitglieder.
Will heissen: Für den im Majorz gewählten Langenthaler Stadtpräsidenten macht dasjenige Gemeinderatsmitglied aus seiner Partei Platz, das die wenigsten Stimmen erhalten hat.