Der Kanton hält am Nein fest
Die Diskussionsrunde mit dem AGR hat gezeigt: Die Umzonung des Schulhausareals ist wohl vom Tisch. Zumindest ohne Auszonung als Kompensation. Für diese will der Gemeinderat nun erneut das Gespräch mit Grundeigentümern suchen.

Das Anliegen ist bekannt: Die Gemeinde Seeberg möchte im Rahmen der Ortsplanungsrevision das Schulhausareal im Ortsteil Riedtwil von einer Zone für öffentliche Nutzung in eine Wohnzone W2 umzonen.
Für das Schulhausareal in Seeberg ist die gleiche Umzonung vorgesehen; dort stellt sie kein Problem dar. Das Vorhaben in Riedtwil hingegen hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Rahmen der Vorprüfung als nicht genehmigungsfähig beurteilt.