Regierungsrat hält an Spitalliste fest
Die Berner Kantonsregierung will die Spitalliste 2012 derzeit weder aufheben noch abändern.

Das bekräftigt der Regierungsrat in einer Antwort auf verschiedene Vorstösse. Stattdessen setzt er auf Dialog mit den Spitälern.
Würde die Liste 2012 aufgehoben träte automatisch die letzte, gültige Liste aus dem Jahr 2005 wieder in Kraft, gibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag zu bedenken. Diese alte Liste sei überholt und entspreche nicht mehr den heutigen gesetzlichen Bestimmungen.
Lediglich eine Anpassung der umstrittenen Punkte für einzelne Spitäler hält die Regierung ebenfalls nicht für sinnvoll. Denn auch in diesem Fall müssten wieder alle Spitäler zu den neuen Bestimmungen Stellung nehmen.
Einen gangbareren Weg sieht die Regierung in Gesprächen mit den Spitälern, um die bestrittenen Punkte zu klären. Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud hat sich am Donnerstag mit Vertretern der öffentlichen und der privaten Spitäler getroffen. Eine Arbeitsgruppe wird nun die nächsten Schritte definieren.
Die Spitalliste 2012 sorgt seit ihrer Verfügung Anfang Mai für heftige Diskussionen im Kanton Bern. Besonders die Privatspitäler sind unzufrieden. Sie und ein Regionalspital haben denn die Liste auch beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Damit erging es der Liste 2012 wie ihren Vorgängerinnen.
Die Liste gibt den Spitälern vor, welche Leistungen sie erbringen müssen und bei der Grundversicherung abrechnen dürfen. Mit der neuen Liste greift der Kanton tief in die Ausgestaltung der Leistungen der Spitäler und Kliniken ein, in der Hoffnung, so einen Konzentrationsprozess auszulösen.
Kritiker der Liste sehen die Möglichkeiten und Rechte der Patienten eingeschränkt. Der Kanton setzte die medizinische Versorgung aufs Spiel.
Der Widerstand gegen die Spitalliste hat ihren Niederschlag auch im Parlament gefunden. In diversen Vorstössen forderten allen voran bürgerliche Grossrätinnen und Grossräte, die Liste 2012 sei zu sistieren oder in Wiedererwägung zu ziehen.
Das laufende Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht führe zu ungleichen Spiessen für die Leistungserbringer. Für die beschwerdeführenden Spitäler gelte noch die Liste 2005, für alle anderen diejenige aus dem Jahr 2012.
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