Organisatoren illegaler Demos dürfen zur Kasse gebeten werden
Laut Bundesgericht darf der Kanton Luzern Kosten für Polizeieinsätze auf gewalttätige Demonstranten und Organisatoren illegaler Demos abwälzen. Im Kanton Bern steht ein ähnliches Gesetz zur Diskussion.

Linke Kreise in Luzern wollten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht Teile des neuen, restriktiven kantonalen Polizeigesetzes für ungültig erklären lassen. Gemäss dem Gesetz kann der Kanton Luzern neuerdings gewalttätigen Demonstranten sowie Veranstaltern unbewilligter Demonstrationen einen Teil der Polizeieinsatzkosten in Rechnung stellen. Die Beschwerdeführer finden, mit diesem Gesetz werde das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt. Sie glauben, dass viele sich wegen der drohenden Kosten nicht mehr trauen, an einer Kundgebung teilzunehmen.
Demonstranten in der Pflicht
Doch das Bundesgericht liess die Beschwerdeführer gestern weitgehend abblitzen. Es hält fest: Es sei verfassungskonform, Organisatoren illegaler Demonstrationen Polizeieinsätze bis zu 30 000 Franken in Rechnung zu stellen. Das Bundesgericht geht noch weiter: Der Kanton Luzern verstosse grundsätzlich selbst dann nicht gegen die Verfassung, wenn er gewalttätige Demonstranten persönlich einen Teil der Polizeikosten zahlen lasse.
In diesem Punkt machte das Bundesgericht allerdings eine kleine Einschränkung: Das Luzerner Gesetz sieht vor, dass die Kosten zu «gleichen Teilen» auf die an der «Gewaltausübung» beteiligten Demonstranten verteilt werden. Diese Regel sei zu undifferenziert, befanden die Richter. Demo-Teilnehmer würden damit ohne Rücksicht auf ihre tatsächlich begangenen Gewalttaten zu gleichen Teilen belastet, was gegen die Verfassung verstossen würde. Deshalb müssen die Gesetzgeber des Kantons Luzern diese Passage überarbeiten.
Linke in Bern im Gegenwind
Das Urteil ist brisant für den Kanton Bern. Denn die Berner Regierung will fast wörtlich dieselben Paragrafen einführen. Der entsprechende Gesetzesentwurf war soeben in der Vernehmlassung. In Bern kämpfen die linken Parteien derzeit auf politischer Ebene gegen die geplante Überwälzung der Kosten. Die SP, die Grünen sowie die Vereinigung demokratischer Juristen fordern in der Vernehmlassung, dass der Artikel ersatzlos gestrichen wird. Weder gewalttätigen Demonstranten noch Organisatoren illegaler Kundgebungen sollen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Sowohl die SP wie die Grünen argumentierten, das Gesetz verstosse gegen die Bundesverfassung.
Nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichts verliert dieses zentrale Argument der linken Parteien nun stark an Gewicht, da das Bundesgericht eben gerade keinen grundsätzlichen Verstoss gegen Verfassungsrechte sieht.
Initiant freut sich
Die Kostenüberwälzungsregel ist aufgrund einer Motion von Philippe Müller in den Berner Gesetzesentwurf aufgenommen worden. Der Grossrat und Vizepräsident der FDP des Kantons Bern freut sich über das Urteil. Dass die Richter eine kleine Einschränkung verlangen, ist für ihn unproblematisch: Entscheidend sei, dass «das Bundesgericht den Grundsatz der Kostenüberwälzung bestätigt hat», so Müller.
Dass man die Kosten gemäss dem Urteil nicht einfach pauschal auf die Teilnehmenden überwälzen dürfe, sei «lediglich eine Nuance», mit welcher er gut leben könne. Auch in Luzern sind die Befürworter des Gesetzes zufrieden: Der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker (SVP) sagt, mit dem Urteil herrsche nun Rechtssicherheit, denn Luzern sei der erste Kanton, der eine solche Kostenersatzregelung vorsehe.
Gemäss der heute im Gesetz festgehaltenen Regel darf der Kanton Luzern jedem einzelnen gewalttätigen Demoteilnehmer 30 000 Franken verrechnen. Wie der Kanton Luzern nun den vom Bundesgericht beanstandeten Nebenaspekt betreffend die Kostenaufteilung unter den Demonstranten neu regeln wird, ist laut Winiker noch offen. Sein Departement warte die schriftliche Begründung des Urteils ab und werde es dann analysieren, teilte Winiker mit.
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