Nicht jeder muss aufgenommen werden
Offene Anstalten wie St. Johannsen müssen nicht jede Person aufnehmen, die ihnen zugewiesen wird. Wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, können sie Straftäter ablehnen.

Der Häftling hat seine Strafe abgesessen und sollte nun therapeutisch auf seine Freiheit vorbereitet werden. Die kantonale Polizeidirektion verfügt gestützt auf das Urteil von Experten, der Mann solle in eine offene Anstalt mit geschlossener Abteilung verlegt werden. Die einzige Institution, die dafür infrage kommt, ist die Strafvollzugsanstalt St. Johannsen. Doch deren Direktor weigert sich, den Mann aufzunehmen. Denn dieser floh 2008 aus dem Zentrum. Die Polizeidirektion lässt den Direktor gewähren.