Grosser Rat will Überzeitzahlungen nicht lückenlos untersuchen
Bei der Untersuchung hoher Zahlungen an Chefbeamte unterstützt der Grosse Rat das Vorgehen der Oberaufsichtskommission.
Im Sommer sorgten im Kanton Bern hohe Zahlungen für Überzeit und Abgangsentschädigungen bei Chefbeamten für Aufregung. Die grossrätliche Oberaufsichtskommission (OAK) nahm sich im August der Thematik an und präsentierte Anfang November einen Zwischenbericht. Sie ortete weiteren Klärungsbedarf und beantragte deshalb, ihre Untersuchung weiterzuführen. Darüber und über eine Motion von SVP-Grossrat Fritz Freiburghaus (Rosshäusern) debattierte der Grosse Rat gestern. Die Ratsmehrheit stellte sich klar hinter das Vorgehen der OAK. Weiter gehende Forderungen der SVP wurden abgelehnt.
«Lückenlos»
Freiburghaus wollte, dass ab mittlerer Kaderstufe alle Abgangsentschädigungen und Überzeitabgeltungen der vergangenen Jahre überprüft würden. Es gehe hier schliesslich um Steuergelder, sagte Freiburghaus. Die Zeitguthaben der Kantonsangestellten inklusive Lehrer hätten mit 146,8 Millionen Franken ein Ausmass angenommen, das «nicht mehr akzeptabel» sei.
Damit der Grosse Rat geeignete Korrekturen anbringen könne, müsse er die Sachverhalte kennen, sagte Freiburghaus. Und dafür brauche es eine lückenlose Aufklärung.
Doch der Rat lehnte diese Forderung mit 92 gegen 42 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab. Dasselbe geschah mit zwei damit zusammenhängenden Forderungen. Support erhielt die SVP nur noch von der FDP.
«Zu aufwändig»
Zwar teilten auch die anderen Parteien das Ziel, dass Korrekturen notwendig seien. Doch die geforderte «Vergangenheitsbewältigung» bringe nichts. Der Zwischenbericht der OAK zeige bereits auf, dass das Personalrecht nicht verletzt worden sei, aber dass es Lücken aufweise, hiess es gestern. Zudem vertrat die Ratsmehrheit wie die Kommission die Meinung, dass eine solche «flächendeckende» Untersuchung einen «unverhältnismässigen» Aufwand verursachen würde.
«Vertieft statt breit»
Mit 140 gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen beschloss der Grosse Rat jedoch im Sinne der OAK, wie von Freiburghaus gefordert die Entscheidungswege, Verantwortlichkeiten und die Abstützung auf die gesetzlichen Grundlagen zu untersuchen. Ebenso unterstützte der Rat die verlangte Darstellung der Regelungen in den angrenzenden Kantonen und beim Bund.
OAK-Präsident Andreas Blaser (SP, Steffisburg) sagte, dass er von einer flächendeckenden Untersuchung keine neuen Erkenntnisse erwarte. Es brauche nicht eine breite, sondern eine vertiefte Untersuchung dort, wo es Anhaltspunkte gebe.
So kann die OAK laut Zwischenbericht auf Grund ihres jetzigen Wissensstands «nicht abschliessend beurteilen», ob in den publik gewordenen Fällen hoher Zahlungen für Überstunden «auch die formalen Bestimmungen vollständig eingehalten worden sind». Deshalb will sie abklären, ob die hohen Zeitguthaben erst rückwirkend bewilligt worden sind und, falls dies zutrifft, inwiefern dies rechtlich zulässig ist.
Zusätzlich will sich die OAK weiterer Fälle annehmen, um zu prüfen, ob und wie die rechtlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten worden sind. Dabei wird sie auch die Abgangsentschädigungen einbeziehen. Blaser hofft, dass der Schlussbericht der OAK bis im Sommer 2010 vorliegen wird.
Er machte gestern allerdings klar, dass die Kommission keine Vorschläge für Gesetzesänderungen machen werde. Es werde die Aufgabe der Grossräte sein, auf Grund des Berichts der OAK Korrekturvorschläge zu machen. In welche Richtung diese gehen könnten, zeigte sich bereits gestern: Von links bis rechts waren sich die Grossräte mehrheitlich einig, dass für die Kader Überstunden im Lohn inbegriffen sein sollten.
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