Quellenbesitzerin mit Rekurs abgeblitzt
Catherine Waeber muss der Gemeinde Bärfischen bis auf weiteres Trinkwasser liefern. Ihr Rekurs blieb erfolglos.
Seit Jahren liefern sich die Gemeinde Bärfischen und Catherine Waeber, Besitzerin einer Quelle, einen heftigen Streit um die Lieferung von Trinkwasser an zwölf Haushalte, die eigentlich durch die Gemeinde versorgt werden müssten (wir berichteten). Seit Ende April 2008 muss Waeber auf Anordnung der zuständigen kantonalen Direktion die betroffenen Haushalte mit Trinkwasser versorgen. Zuvor hatte sie mehrfach gedroht, den Wasserhahn zuzudrehen, weil sie nicht mehr in der Lage sei, das Wasser in einwandfreier Qualität zu liefern. Die Bemühungen der Gemeinde, eine eigene Wasserversorgung zu errichten, wurden durch Einsprachen verzögert, von Waebers Ehemann.
Keine neue Situation
Gegen die Verfügung des Kantons vom April 2008 hat Waeber beim Kantonsgericht rekurriert. Diese Massnahme sie unverhältnismässig, zumal die Gemeinde während fünf Jahren nicht in der Lage gewesen sei, eine eigene Versorgung sicherzustellen. Es gäbe rasch durchführbare Lösungen wie der Anschluss an das Wassernetz bei Pensier oder Cordast. Die Gemeinde befinde sich selbst verschuldet in dieser Situation und es verstosse gegen den guten Glauben, dass nun Dritte in ihren Rechten beschnitten würden. Die Gemeinde wehrte sich gegen diese Argumentation der Beschwerdeführerin. Mit der Verfügung werde keine neue Situation geschaffen, denn Waeber liefere seit über zwanzig Jahren Trinkwasser. Dass sich das Projekt der Gemeinde verzögere, liege an den Einsprachen Waebers.
Tadel für die Gemeinde
Die Kantonsrichter wiesen Waebers Rekurs ab. Das heisst, dass die Verfügung des Kantons nicht unverhältnismässig ist und so lange in Kraft bleibe, bis das Projekt der Gemeinde realisiert sei. Die Richter tadelten aber auch die Gemeinde Bärfischen. Es sei unverständlich, dass diese so lange gewartet habe, bis sie das Projekt ernsthaft in Angriff genommen habe.
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