Bund soll Raucherregeln entschärfen
Die Solothurner Regierung appelliert an den Bundesrat: Er soll seine Raucher-Regeln im Interesse der Solothurner entschärfen.
Weil der Kanton Solothurn früh ein Rauchverbot in Gaststätten erliess, droht nun Ungemach. Wenn der Bund seine Anti-Rauch-Verordnung wie geplant beschliesst, wird die hiesige Verordnung in mehreren Punkten «überholt» – und in gewissen Fällen werden Investitionen von Wirten in Fumoirs zu Fehlinvestitionen.
Die Regierung bittet nun den Bund, die Solothurner Regeln zu übernehmen. Wenn dies nichts nützt, wird ein Teil der Fumoirs, die der Kanton bewilligt hat, «illegal»; laut Gesundheitsamt wäre jedoch nur ein kleiner Teil betroffen. Das Amt hat ohnehin alle Fumoirs nur befristet bis zum Inkrafttreten der Bundesverordnung bewilligt, wie Amtschef Heinrich Schwarz sagt.
Das oberste Ziel ist klar: «Der Bund soll sich mit seiner Verordnung dem Kanton Solothurn anpassen.» Schwarz ergänzt sofort, das werde wohl nicht ganz einfach. Für den Fall, dass der Bundesrat die Verordnung nicht solothurnisch entschärft, bittet die Regierung um eine Sonderregelung: In Kantonen, wo bereits Fumoir-Vorschriften erlassen worden sind, sollen diese weiterhin gelten. Faktisch liefe dies auf eine Besserstellung der Wirte in einigen wenigen Kantonen hinaus, weshalb eher nicht anzunehmen ist, dass diese Bitte erfüllt würde.
Schwarz: Bund ist schuld
Schwarz betont: «Wir haben die Wirte zigfach darauf hingewiesen, dass der Bund noch eine Verordnung erlassen werde, die weiter gehen könnte als unsere Verordnung.» Als Beilage zu den jüngst erteilten Fumoir-Bewilligungen wurde laut Schwarz sogar der Textentwurf der Bundesverordnung verschickt.
Und wer ist schuld am Hin und Her? Der Bund, so Schwarz. Dieser habe den Fahrplan nicht eingehalten. «Wir haben alles versucht, um unsere Beschlüsse so weit hinauszuzögern, dass die Wirte nicht unter den Versäumnissen des Bundes leiden.» Nachdem sich aber zeigte, dass das Rauchverbot ohne Verordnung zu einem Jekami führt, erliess die Regierung doch eine Verordnung – die nun, je nach Bundesratsentscheid, teilweise schon wieder hinfällig wird.
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