Boutique-Besitzer wegen Fälschungen vor Gericht
KreisgerichtEin 44-jähriger Kleiderverkäufer hat in der Berner Innenstadt gefälschte Edelmarken verkauft. Sein
Die Liste mit den Privatklägern, die einen 44-jährigen Kleiderverkäufer aus Bern anklagen, liest sich wie ein Who-is-who der internationalen Modeszene: Gianni Versace S.P.A., Milano; Guccio Gucci S.P.A., Firenze; Christian Dior Couture S.A., Paris und Prada S.A., Luxembourg. In seiner Boutique an der Berner Marktgasse hat der angeklagte Türke zwischen 2005 und 2008 gefälschte Kleidungsstücke verkauft, die mit den Marken der oben genannten Modeschöpfer versehen waren. Die Kleider hatte er aus Istanbul in die Schweiz eingeführt. Beim Verkauf erzielte er laut des gerichtlichen Überweisungsbeschlusses einen Umsatz von mindestens 480 000 Franken. Seine Boutique hat der Angeklagte in der Zwischenzeit verkauft. Er arbeitet aber weiterhin als Kleiderverkäufer. «Kein Grund zum Zweifeln» Gestern wurde die Verhandlung vor dem Kreisgericht VIII Bern-Laupen nach einem 15 Monate dauernden Unterbruch wieder aufgenommen. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Warenfälschung. In dieser Geschichte sei sein Mandant nicht der Täter – sondern das Opfer. «Der Anbieter der Kleider in Instanbul hat versichert, dass es sich bei den Kleidern um Originalstücke handelt.» Sein Mandant – «er ist kein Textilexperte, sondern Verkäufer» – habe diesen Angaben geglaubt. «Denn der Anbieter machte auf ihn einen professionellen Eindruck.» Dem Einwand, wonach die tiefen Preise der angeblichen Edelmarken den Angeklagten hätten stutzig machen müssen, entgegnete der Anwalt: «Der Anbieter in Istanbul sagte meinem Mandanten, es handle sich um Restposten oder Waren mit leichten Qualitätsmängeln.» Todesdrohungen an Exfrau? In einem weiteren Anklagepunkt wird dem Kleiderhändler vorgeworfen, er habe seine Exfrau mit dem Tod bedroht. «Er hat zwar drohende SMS geschrieben, aber hatte nie die Absicht, die Drohungen wahr zu machen», sagte der Anwalt. Und der Angeklagte selber fügte an: «Ich bin weder perfekt noch war ich immer sauber – doch ich habe in letzter Zeit viel aus meinen Fehlern gelernt.» Danach zog sich das Kreisgericht zur Beratung zurück, das Urteil wird nächste Woche gefällt. Tobias Habegger>
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