Verteidiger: «Der Schütze war in Todesangst»
Im Steinhölzli-Prozess steht für die Verteidigung fest, dass der Täter den tödlichen Schuss in Notwehr abgegeben hat. Wegen prozessualer Mängel fordert er einen Freispruch.
Am 26.Dezember 2011 erschoss ein Türke bei der Bushaltestelle Steinhölzli in Köniz einen 39-jährigen Landsmann. Das ist unbestritten. Doch Verteidiger David Gibor beantragte am Mittwoch einen Freispruch. Er machte prozessuale Mängel geltend. Sein Mandant sei im Vorverfahren bei den Befragungen von Zeugen, Drittpersonen und Mitbeschuldigten nicht zugelassen worden. Nur für den Erwerb einer Waffe sei er zu verurteilen.