Scheidungskrieg um einen Hund
Mit List, Körpereinsatz und Pfefferspray kämpfte ein getrennt lebendes Ehepaar um den gemeinsamen Hund. Trotz Tätlichkeiten wird nun niemand verurteilt. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Nachdem die Eheleute ihren gemeinsamen Haushalt im April 2012 aufgelöst hatten, einigten sie sich zunächst darauf, dass der Hund beim Ehemann bleiben solle. Die Frau holte das Tier Mitte Juni für einen Spaziergang bei der Mutter ihres zukünftigen Ex-Mannes ab und brachte es nicht mehr zurück.
Über den Vater des Mannes liess die Frau ausrichten, dass dieser den Hund nur noch unter Beisein einer Drittperson sehen dürfe. Begleitetes Besuchsrecht? Das wollte sich der Mann nicht gefallen lassen.
Fünf Tage nach der «Entführung» des Hundes wartete der Ehemann früh am Morgen mit seiner Schwester und deren Kollegin vor dem Haus der Frau. Als diese mit dem umkämpften Vierbeiner um die Ecke kam, löste die Schwester die Leine vom Halsband des Hundes.
Als die Ehefrau dies realisierte, umklammerte sie den Hund und legte sich teilweise auf ihn. Es kam zu einem grossen Gerangel: Vereint versuchten Ehemann und Gehilfinnen, den Hund aus der Umklammerung zu lösen. Als alles Zerren, Ziehen und Kitzeln nichts halfen, entfernte sich die Schwester, um ihren eigenen Hund aus dem Auto zu holen. Dieser sollte als Lockmittel dienen.
Letztlich konnte der Ehemann den umkämpften Hund zu sich locken und mitnehmen. Vorher hatte er von seiner Frau allerdings noch eine Ladung aus einem Pfefferspray verpasst bekommen.
Obergericht bestätigte Urteil
Das Obergericht bestätigte im April 2016 die erstinstanzlichen Schuldsprüche zu einer Busse von je 400 Franken für den Ehemann und seine Helferinnen sowie einer Schadenersatz- und Genugtuungszahlung von total 2000 Franken.
Die drei wurden wegen der gemeinsam begangenen Tätlichkeiten schuldig gesprochen. Einen Freispruch gab es hinsichtlich der Anschuldigung des Raubes, beziehungsweise des Diebstahls.
Eheleute hatten sich geeinigt
Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aufgrund der Beschwerden des Ehemannes und von dessen Schwester aufgehoben. Es hätte nämlich gar niemand verurteilt werden dürfen. Die Eheleute hatten sich im April 2013 nämlich auf eine Verfahrenseinstellung hinsichtlich aller gegenseitigen Tätlichkeiten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bis 2012 geeinigt. Da keiner der beiden die Sistierung innerhalb von sechs Monaten widerrufen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein.
Unter diese Einstellung falle auch die Auseinandersetzung mit dem Hund, hält das Bundesgericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest. Nicht von der Einstellung betroffen war die Anschuldigung wegen Raubes, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, das von Amtes wegen verfolgt werden muss. Aber auch in diesem Fall erfolgte ein Freispruch.
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