Reitschule: Kanton bremst Lerch
Auf dem Vorplatz der Berner Reitschule treten nicht alle Verbote sofort in Kraft, welche der Berner Regierungssstatthalter Christoph Lerch im Mai verfügte.
Der Kanton Bern hat einer Beschwerde gegen einen Teil der Verbote die aufschiebende Wirkung erteilt. Es geht um Massnahmen im gastgewerblichen Bereich, wie die kantonale Volkswirtschaftsdirektion (VOL) am Donnerstag mitteilte. „Die aufschiebende Wirkung gilt für gastgewerbliche Massnahmen, die den Vorplatz betreffen“, sagt Michael Müller, stellvertretender Generalsekretär der VOL.
Anfang Mai hatte Regierungsstatthalter Christoph Lerch (SP) mit einer Verfügung die Betriebsbewilligung für die Gastgewerbebetriebe in der Reitschule eingeschränkt. Vor allem über einen Satz aus Lerchs-Verfügung wurde in der Öffentlichkeit emotional debattiert. „Gäste, die Getränke nach 00:30 im Freien (inklusive Innenhof) konsumieren, sind wegzuweisen.“ Gemäss Michael Müller wurde dieser Passus in der Öffentlichkeit, aber auch vom Regierungsstatthalteramt und vom Gemeinderat der Stadt Bern unterschiedlich interpretiert. „Nun ist niemandem ganz klar, wie dieser Satz gemeint war“, sagt Michael Müller.
Im Interesse der Rechtssicherheit seien solche offenen Fragen zu klären, bevor einschränkende Massnahmen wirksam würden. Der Kanton ist also anderer Meinung als Lerch, der im Mai allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzog.
Weiter begründet die Volkswirtschaftsdirektion ihren Entscheid damit, dass Beschwerden im Normalfall aufschiebende Wirkung erhalten und so der Rechtsschutz während der Überprüfung strittiger Anordnungen gewährleistet wird.
Von dieser Regel dürfe nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden und eine solche liege bezüglich der Gastgewerbebetriebe des autonomen Kulturzentrums nicht vor.
Auf dem Reitschule-Vorplatz bleibt – zumindest diesen Sommer alles beim Alten. Der definive Entscheid über die Beschwerde aus der Reitschule wird die VOL voraussichtlich in einigen Monaten fällen. „Bis dahin tritt auch die verschärfte Beschränkung von Grossanlässen und Konzerten auf dem Vorplatz nicht in Kraft“, sagt Michael Müller. „Doch es wäre falsch, dies nun als Freipass zu verstehen. Die Gesetze und auch die Polizeistunde gelten selbstverständlich nach wie vor auch auf dem Vorplatz.“
«Verbesserung der Lärmsituation»
Die Volkswirtschaftsdirektion schreibt auch, dass zahlreiche von Lerch verfügte Massnahmen unangefochten geblieben sind. «Bereits dadurch ist eine Verbesserung der Lärmsituation bei der Reitschule möglich.» Lerchs einmonatige Verbote für den Barbetrieb und die Konzerte auf dem Vorplatz im Juni hätten bereits Wirkung gezeigt.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch