Migros-Weihnachtshaus braucht Bewilligung
Das Verwaltungsgericht pfeift Gemeinde und Kanton zurück: Ohne Baubewilligung darf die Migros ihren vorweihnächtlichen Pavillon nicht mehr aufbauen.

Darf die Migros für ihren Weihnachtsverkauf einfach so einen Pavillon auf den Könizer Bläuackerplatz stellen? Ja, sagte die Gemeinde, als das Thema 2013 erstmals breit diskutiert wurde, und der Regierungsstatthalter wie die kantonale Baudirektion folgten ihr. Nein, widersprach schon damals der Architekt Urs Reust vom nahen Café Scherz – und bekommt nun recht: In einem neuen Urteil hält das Verwaltungsgericht fest, dass in diesem Fall «das Erstellen des Holzpavillons () einer Baubewilligung bedarf».