BLS kann die Gemeinden zur Kasse bitten
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der BLS gutgeheissen. Nun muss sich die Gemeinde Biglen finanziell am Bahnübergang an der Schlosswilstrasse beteiligen. Auch den Unterhalt muss sie künftig mitfinanzieren.

Bahnübergang an der Schlosswilstrasse: Künftig muss sich die Gemeinde an den Unterhaltskosten beteiligen.
Urs Baumann
Ein kleiner Bahnübergang ganz in der Nähe des Bahnhofs in Biglen kommt die Gemeinde teuer zu stehen. Wenn auch nicht so teuer wie ursprünglich befürchtet. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der BLS gutgeheissen. Nun muss die Gemeinde Biglen die Kosten für die Bauarbeiten an dem Bahnübergang aus dem Jahr 2008 anteilsmässig nachbezahlen.