Urteil noch verschärft
Der heute 34-jährige Berner, der 2007 eine thailändische Prostituierte vergewaltigt hatte, muss endgültig ins Gefängnis. So urteilt das Bundesgericht und bestätigt damit das Verdikt des Obergerichts. Dieses verurteilte den Mann zu einer dreijährigen, teilbedingten Gefängnisstrafe: Ein Jahr muss er absitzen, zwei Jahre Gefängnis kassierte er auf Bewährung. Damit verschärfte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil. Das Kreisgericht Bern-Laupen verurteilte den Mann in erster Instanz wegen einfacher sexueller Nötigung und einfacher Vergewaltigung zu 22 Monaten bedingt. Der Mann besuchte im Mai 2007 eine thailändische Prostituierte. Für fünf Stunden Liebesdienst verlangte sie 1000 Franken, er wollte aber nur 700 bezahlen. Kurz darauf zückte er ein Messer, hielt es der Frau an den Hals und vergewaltigte sie. as>
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