34-Jähriger muss ins Gefängnis
Ein Vergewaltiger aus Bern zog das Obergerichtsurteil weiter. Nun hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Der heute 34-jährige Berner, der 2007 eine thailändische Prostituierte vergewaltigt hatte, muss nun endgültig ins Gefängnis. So urteilt das Bundesgericht und bestätigt damit das Verdikt des Obergerichts. Dieses verurteilte den Mann im April zu einer dreijährigen, teilbedingten Gefängnisstrafe: Ein Jahr muss er absitzen, zwei Jahre Gefängnis kassierte er auf Bewährung (wir berichteten). Damit verschärfte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil. Das Kreisgericht Bern-Laupen verurteilte den Mann in erster Instanz wegen einfacher sexueller Nötigung und einfacher Vergewaltigung zu 22 Monaten bedingt. Sowohl das Obergericht als auch das Bundesgericht sehen hingegen die schwerere Form, also den qualifizierten Tatbestand, als erwiesen an. Der Mann besuchte im Mai 2007 eine thailändische Prostituierte. Für fünf Stunden Liebesdienst verlangte sie 1000 Franken, er wollte aber nur 700 bezahlen. Kurz darauf zückte er ein Messer, hielt es der Frau an den Hals und vergewaltigte sie. Laut Bundesgericht ist der qualifizierte Tatbestand erfüllt, wenn der Täter unverhältnismässige oder gefährliche Tatmittel einsetzt und dadurch besondere Leiden zufügt. Durch die Bedrohung mit dem Messer fürchtete die Frau zusätzlich zur Vergewaltigung noch um ihr Leben. as>
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