Pouletmasthalle: Bewilligung aufgehoben
Der Kanton hat vor gut einem Monat den vorzeitigen Baubeginn bewilligt, nun aber die Beschwerde gegen die in Bettenhausen geplante Pouletmasthalle gutgeheissen. Sie sieht widerspricht damit dem Regierungsstatthalteramt deutlich.

Mit einer Länge von 72 Metern widerspricht die geplante Hühnermasthalle am Dorfrand von Bettenhausen den Bestimmungen im geltenden Baureglement der Gemeinden, das eine Maximallänge von 30 Metern vorgibt.
Thomas Peter
Die Absage ist klar und deutlich. Zu Unrecht hat der frühere Regierungsstatthalter Martin Sommer die Ausnahmebewilligung erteilt, die am Dorfrand von Bettenhausen eine riesige Pouletmasthalle für bis zu 23'550 Hühner ermöglicht hätte. Das hält die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) in ihrem Entscheid fest, der am Montag verschickt worden ist.