Poulethalle vor nächster Instanz
Die Einsprecher legen Beschwerde ein gegen die Bewilligung der geplanten Pouletmasthalle. Sie begründen diesen Schritt damit, dass der Bauentscheid Bundesumweltrecht und Baureglement verletze.

Mit dem Fall der umstrittenen Pouletmasthalle in Bettenhausen befasst sich nun die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Die früheren Einsprecher haben den Gesamtbauentscheid des Oberaargauer Regierungsstatthalters Martin Sommer innerhalb der Frist weitergezogen. Das hat ihr Vertreter Hans-Rudolf Lüdi gestern mitgeteilt. Die Beschwerde ist offenbar breit abgestützt. Der Entschluss dazu sei an einer Versammlung am Dienstagabend einstimmig gefällt worden, so Lüdi. 58 Personen haben sich laut ihm entschieden, das Kostenrisiko zu tragen. 71 Unterzeichner hatten sich ursprünglich in einer Sammeleinsprache gegen das geplante 72-Meter-Bauwerk für bis zu 23'550 Mastpoulets am Dorfrand gewehrt.