Dossiers nicht bearbeitetMitarbeiter bei Bewährungs- und Vollzugsdiensten entlassen
Glück für 14 Berner Schuldner: Weil ein Mitarbeiter des Justitzvollzugsamts bei der Dossierführung geschlampt hat, mussten sie ihre Busse nicht im Gefängnis absitzen.

Glück für die Verurteilten, Pech für den Beamten: Bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten im Amt für Justizvollzug des Kantons Bern sind 14 Fälle nicht ordnungsgemäss und fristgerecht bearbeitet worden. Die Frist für deren Vollzug konnte ablaufen. Der Kanton Bern löste nach eigenen Angaben das Arbeitsverhältnis mit der dafür verantwortlichen Person umgehend auf.
Es handle sich um eine schwerwiegende Verfehlung, teilte die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern am Mittwoch mit. Der Sachverhalt werde strafrechtlich überprüft. Zudem sei eine externe, unabhängige Untersuchung veranlasst worden. Diese solle allfällige Verbesserungsmassnahmen im Vollzug vorschlagen.
Bei den nicht bezahlten Bussen ging es laut Sicherheitsdirektion um Beträge von durchschnittlich 400 Franken. Der Gesamtbetrag der nicht eingebrachten Bussgelder beläuft sich auf rund 5800 Franken. Laut Olivier Aebischer, Kommunikationschef beim Amt für Justizvollzug, deutet derzeit aber nichts darauf hin, dass die dafür verantwortliche Person die Dossiers absichtlich liegen gelassen hat. Aebischer spricht stattdessen von «Nachlässigkeiten».
Freiheitsstrafe für unbezahlte Bussen
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste sind dafür zuständig, dass Strafurteile vollzogen werden. Darunter fallen auch sogenannte kurze Ersatzfreiheitsstrafen.
Unbezahlte Bussen und Geldstrafen, die auch nach Mahnung und Betreibung nicht bezahlt worden sind, werden in Freiheitsstrafen umgewandelt. Dabei entsprechen unbezahlte Bussen von 30 bis 100 Franken einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dem gegenüber stehen die von der öffentlichen Hand bezahlten Kosten eines Aufenthaltes im Gefängnis. Im Kanton Bern kostet ein Tag Normalvollzug in einem Regionalgefängnis 160 Franken.
Der Druck und die Aussicht, ein paar Tage im Gefängnis absitzen zu müssen, führte gemäss Behördenangaben dazu, dass viele der betroffenen Personen die umgewandelten Bussen und Geldstrafen nachträglich doch noch bezahlten. So kamen im Jahr 2022 vier Millionen Franken zusammen.
Den Bewährungs- und Vollzugsdiensten werden pro Jahr im Durchschnitt 25'000 Urteile wegen unbezahlter Bussen und Geldstrafen zugewiesen. Im vergangenen Jahr boten die Dienste rund 8400 Personen zum Strafantritt einer Ersatzfreiheitsstrafe auf. Von diesen verbüssten 10 Prozent ihre Kurzstrafe in einem Regionalgefängnis. 15 Prozent meldeten sich für gemeinnützige Arbeit, beispielsweise in einem Alters- und Pflegeheim.
SDA/flo/ama
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