Kurz kann schon einmal den Champagner kühlstellen
Nach dem Bruch der Regierungskoalition wegen des «Ibiza-Skandals» wählt das österreichische Stimmvolk heute ein neues Parlament. Was Sie dazu wissen müssen.
Österreich wählt heute in vorgezogenen Wahlen ein neues Bundesparlament. Im Mai zerbrach die Regierungskoalitoin aus ÖVP und FPÖ nach der Veröffentlichung eines heimlich auf Ibiza gedrehten Enthüllungsvideos, das zeigt, wie der inzwischen zurückgetretene Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellt.
Seitdem ist viel passiert im Land in der Mitte des Kontinents. Der Bundeskanzler und ÖVP-Vorsitzende Sebastian Kurz wurde vom Parlament aus seinem Regierungsamt entlassen, eine ominöse Schredderaktion wurde publik, angebliche Hacks und Lecks, die Aufdeckung illegaler Spendenkonstruktionen, ganz zu schweigen von Attacken aller Art aus jedem Lager gegen jedes andere Lager, Gemeinheitsgrad: variabel.
Erneute Koalition mit FPÖ nicht ausgeschlossen
Doch der Reigen aus Enthüllungen, Anpatzerei und Wahlwerbung scheint wenig bei den Wählern ausgerichtet zu haben. Die Chancen für den gestürzten Kanzler Sebastian Kurz, erneut Regierungschef zu werden, stehen gut. Umfragen zufolge könnte seine ÖVP ihr Wahlergebnis von 2017 sogar noch übertreffen und rund ein Drittel der Stimmen erhalten. Sogar eine Neuauflage der Koalition mit der rechtspopulistischen FPÖ scheint heute nicht mehr ausgeschlossen.
Mit ersten Hochrechnungen ist kurz nach Schliessung der Wahllokale um 17 Uhr zu rechnen. Das vorläufige Wahlergebnis soll zwischen 20 und 21 Uhr vorliegen. Insgesamt sind am Sonntag 6,4 Millionen Wähler ab 16 Jahren berechtigt, ihre Stimme abzugeben.
Ab circa 16 Uhr gibts die ersten Ergebnisse und Hintergrundinfos rund um die Wahlen in Österreich im Nachrichten-Ticker.
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Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl
1. Wie kommt in Österreich der Bundeskanzler zu seinem Amt?
In das Amt des Kanzlers kann der Bundespräsident eine Person seines Vertrauens berufen – so geschehen im Mai, als Alexander Van der Bellen die Verfassungsrichterin Brigitte Bierlein zur Interims-Regierungschefin ernannte. Der österreichische Bundespräsident erteilt nach einer Wahl meistens dem führenden Kopf der stimmenstärksten Partei den Auftrag zur Regierungsbildung – aber nicht immer. Wolfgang Schüssel erreichte mit seiner ÖVP bei der Wahl 1999 nur Platz drei, am Ende wurde er dennoch zum Kanzler ernannt und regierte mit der FPÖ.
2. Wer steht zur Wahl?
In allen Bundesländern treten acht Parteien an. Neben den drei grösseren Parteien, der konservativen ÖVP, der SPÖ und der radikal rechten FPÖ sind das die im bisherigen Nationalrat vertretenen liberalen Neos sowie die Liste Jetzt des Ex-Grünen Peter Pilz. Die Grünen hatten bei der Wahl 2017 nicht den Sprung über die Vier-Prozent-Hürde geschafft. In einzelnen Bundesländern treten weitere Kleinstparteien an, wie etwa die FPÖ-Abspaltung BZÖ in Kärnten oder die Bierpartei in der Hauptstadt Wien.
3. Wie wird gewählt?
Auf dem Stimmzettel stehen Wahllisten der Parteien, die die Wähler ankreuzen können. Je höher der Listenplatz eines Kandidaten, desto grösser die Chance, dass er in den Nationalrat einzieht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, drei «Vorzugsstimmen» zu vergeben, je eine für die Bundes-, Landes-, und Regionalparteiliste. So können Kandidaten trotz einer schlechteren Listenplatzierung ins Parlament einziehen, wenn sie besonders viele Vorzugsstimmen erhalten haben.
4. Für wie lange werden die Abgeordneten gewählt?
Die Legislaturperiode dauert regulär fünf Jahre. 2017 gab es vorzeitig Neuwahlen, so wie auch jetzt wieder.
5. Welche kurios anmutenden Regelungen gab es in der Vergangenheit?
Nach dem Ende der Monarchie 1918 durfte am Wahltag kein Alkohol ausgeschenkt werden, Alkoholkonsum war aber erlaubt. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg bestand ein solches Verbot, allerdings modifiziert. Bis zur Streichung der Regelung 1979 war es untersagt, alkoholische Getränke am Wahltag «bis eine Stunde nach dem Ende der örtlichen Wahlzeit» zu servieren. Verstösse wurden zuletzt mit bis zu 1000 Schilling geahndet (umgerechnet etwa 72 Euro). 1949 bestand in Vorarlberg und in Tirol überdies eine Wahlpflicht, später auch in der Steiermark und in Kärnten. 1992 wurde sie abgeschafft.
sda/sz.de/step
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