Korrekturen sind verkraftbar
Die Arbeitslosenversicherung ist mit 7 Milliarden Franken hoch verschuldet und muss nun dringend saniert werden. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften samt SP und Grünen. Echte Gründe für eine Ablehnung der Vorlage gebe es aber nicht, findet Mathias Kohler aus Uetendorf.

Zur Revision der Arbeitslosenversicherung. Abstimmung vom 26. September
Die Leistungskorrekturen sind massvoll und sozial verträglich ausgestaltet. Härtefälle wird es keine geben, weil das soziale Auffangnetz weiterhin sehr engmaschig bleibt. Wird die Revision abgelehnt, besteht die Gefahr, dass einzig auf die Karte Mehreinnahmen gesetzt wird. Dann wird die Arbeitslosenversicherung auf dem Buckel der Beitragszahler und der Betriebe saniert. Mit anderen Worten: Die Konsumenten hätten weniger im Sack, und der Werkplatz Schweiz würde weiter geschädigt. Es ist unverständlich, dass gerade linke Kreise und die Gewerkschaften ihre eigene Klientel mit immer höheren Lohnabzügen bestrafen wollen. Dies muss mit einem klaren Ja zur Revision verhindert werden. Mathias Kohler, BDP-Grossrat, Uetendorf
Es werden die Falschen belohnt Die Avig-Revision löst bei mir nur Kopfschütteln aus. Denn wann ist die Arbeitslosenversicherung besonders wichtig? Dann, wenn es, wie jetzt, wegen der Wirtschaftskrise viele Arbeitslose hat. Was ist das Dümmste, was die Politik in einem solchen Moment entscheiden kann? Leistungen abbauen und die Beiträge für die normalen Arbeitnehmenden erhöhen. Diese unverantwortliche Politik trifft diejenigen hart, die schuldlos ihre Stelle verloren haben. Und jene, welche die Krise verschuldet haben, die Manager und Abzocker mit unvorstellbar hohen Gehältern, sie werden belohnt: Sie sollen weiterhin tiefere Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlen als «normale» Arbeitnehmende. Das alles ist in höchstem Mass unfair und unverantwortlich. Deshalb ein klares Nein zur Revision.Adrian Durtschi, Bern
Schutz vor den MenschenAusgabe vom 25. August. Leserbrief «Wolf, Luchs und Bär»
Der Verfasser macht es sich sehr einfach, wenn allein die (böse) Kreatur «Tier» daran schuld sein soll, dass er auf seinen regelmässigen Wanderungen kaum mehr Rehe sieht. Insgesamt sind es nämlich sehr wenige Tiere, die Wolf, Luchs und Bär als Mahlzeit dienen. Eine weitaus grössere Zahl fällt dem Verkehr, schlechten Witterungsbedingungen, Krankheiten und nicht zuletzt der Jagd zum Opfer. Und es wären noch mehr, wenn die vom Schreibenden geforderten Umzäunungen stehen würden. Mir scheint, dass es zuweilen sinnvoll wäre, wenn die Tiere vor den Menschen geschützt würden... Claudio A.Engeloch, Bern
Leidenschaft fürs WasserAusgabe vom 24. August. «So rettet man seine Kollegen»
In der Bildlegende ist von «italienischen Hunden» die Rede. Wie unschwer zu erkennen ist, handelt es sich um Neufundländer. Eine Leidenschaft fürs Wasser ist ihnen angeboren, und unter sachkundiger Anleitung lernen sie, Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Die Legende erzählt: Bei seiner Flucht von der Insel Elba sei Napoleon Bonaparte beim Einsteigen ins Boot ausgeglitten und ins Meer gestürzt. Ein zufällig anwesender Neufundländer habe ihn aus dem Wasser gezogen und so vor dem Ertrinken gerettet. Was nicht zur Legende gehört, ist die Tatsache, dass Italien seit Jahrenführend in der Ausbildung von Wasserrettungshunden ist. Auch in der Schweiz besteht die Möglichkeit, Kurse für die sogenannte «Wasserarbeit» zu besuchen. Catherine Büttner, Gwatt/Thun
Täter werden geschütztAusgabe vom 25. August «Todesstrafe erhitzt die Gemüter»
Endlich wird in der Schweiz wieder über die Kuscheljustiz gesprochen. Eine Gruppe provoziert mit der Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Dies ist ein sehr heikler Gedanke, aber aus der Sicht eines Angehörigen eines Opfers vollkommen verständlich! Die Kommentare einiger Politiker zur Initiative wie: «absolut empörend» oder «Die Volksrechte dürfen nicht dazu benutzt werden, um Rache zu üben», finde ich sehr bedenklich. Ebenfalls die Argumentation des Artikelverfassers: «Richtet ein Staat Menschen hin, stellt er sich auf die gleiche Stufe wie ein Mörder» Hat sich der Autor schon mal überlegt, was wäre, wenn dem eigenen Kind ein solches Schicksal zustossen würde? Fragt ein Mörder ein Opfer zuerst nach seinen Menschenrechten? Oder ob ein Opfer eine Chance möchte oder nicht? Die Antwort lautet: nein! In unserem Land herrscht kein Opfer-, sondern ein Täterschutz. Ob ein Kind sexuell missbraucht wird, ob ein Jugendlicher zu Tode geprügelt wird auf der Strasse oder eine junge Frau wegen eines Rasers auf der Strasse ihr Leben ver- liert Die Täter kommen immer glimpflich davon. Man könnte ja noch anders provozieren: Man führe die Folter wieder ein! Barbara Schulthess, Belp
Schutz vor «Freunden»Ausgabe vom 26. August «Tiger-Ersatz. Keine Jets für die Armee»
Verteidigung bedeutet nicht nur, einmarschierende feindliche Truppen zu bekämpfen. Dass die Savoyer oder die Habsburger einmarschieren, um die Schweiz zu besetzen, ist nicht wahrscheinlich. Sehr viel wahrscheinlicher ist der nicht genehmigte Überflug in einem Konfliktfall, an dem die Schweiz nicht beteiligt ist. Das passiert nicht? O doch, da muss man nur die Österreicher fragen, die sich vehement gegen den Überflug der Amerikaner im zweiten Irak-Krieg gewehrt haben. Wie steht eine Nation da, wenn sie sich einen Überflug gefallen lassen muss, weil sie ohne funktionierende Luftverteidigung gar keine andere Wahl hat? Welche Folgen kann das haben? Die Schweiz ist provozierbar, und der diplomatische Kuhhandel zum Nachteil der Schweiz beginnt. Wir brauchen eine gute Luftverteidigung momentan nicht wegen der Feinde, eher wegen der «Freunde». Heimo Hanke, Jegenstorf
Überflüssig Bundesrat Ueli Maurer verzichtet vorläufig auf den Kauf von neuen Kampfjets. Die neuen Flugzeuge hätten nach den Plänen der Armee für folgende Aufgaben gekauft werden sollen: (ständige) Luftaufklärung, Luftverteidigung und Erdkampf als operatives Feuer. Die Armee wollte also ein polyvalentes, also ein vielseitig brauchbares Kampfflugzeug. Bereits waren zahlreiche Lobbyisten für die Flugzeughersteller daran, den Parlamentariern den Kauf der Flugzeuge schmackhaft zu machen. Doch braucht ein kleines Land wie die Schweiz Kampfflugzeuge? Fremde Flugzeuge überfliegen die Schweiz in etwa 10 Minuten. Weshalb kommen die Militärs auf die Idee, Kampfflugzeuge als Luftpolizei einzusetzen, um eindringende fremde Flugzeuge abzuwehren? Fremde Flugzeuge haben die Schweiz längst durchflogen, bevor die Piloten der helvetischen Luftwaffe überhaupt gestartet sind. Ausländische Flugkörper erreichen das Mittelland mit den grossen Städten und den Atomkraftwerken in weniger als einer Minute. Die sogenannte luftpolizeiliche Aufgabe ist längst zur Illusion geworden. Im Zeitalter der Interkontinentalraketen, der Satelliten, der tief fliegenden Cruise-Missiles und der ferngesteuerten Drohnen braucht die Schweiz keine neuen Kampfflugzeuge – so gut wie wir heute keine neuen Stadtmauern mehr brauchen.Heinrich Frei, Zürich
UnpassendAusgabe vom 24. August «UBS geht in Formel 1»
Dass die UBS einen heissen Reifen fahren kann, haben ihre Investmentbanker in der Vergangenheit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Dass die UBS jetzt als Sponsor in die Formel 1 einsteigt, passt zu ihr wie die Faust aufs Auge. Leider lässt sich im Motorsport ein schwerer Crash nicht gänzlich ausschliessen. Die Leidenschaft zu waghalsigen Manövern ist der UBS also doch geblieben Die Identifikation mit der Formel 1 lässt nichts Gutes ahnen. Ein Schelm, wer Böses denkt. Horst Klophaus,Beatenberg
SkandalösAusgabe vom 26. August «Prozess gegen Credit Suisse. CS-Kunde unterliegt vor Gericht»
Für all jene, die sowohl am 10-stündigen Prozess am 2.Juni 2010 als auch an der gestrigen Urteilsverkündung ausgeharrt haben, ist klar: Es handelt sich hier um ein Skandalurteil. Wenn ein CS-Zeuge vor Gericht so offensichtlich lügt, wenn sich der CS-Anwalt wiederholt in Widersprüche verheddert, wie kann ein Gericht dann zu einem solchen Urteil kommen? Warum hat es sich nicht an die Aussagen im Protokoll vom 2.Juni 2010 gehalten? Was braucht es noch, damit Kleinanleger zu ihrem Recht kommen? Heinz Fahrni, Fisibach
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