Keine Ausnahme für die Pouletmasthalle
Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion: Die geplante Hühnermasthalle in Bettenhausen ist überdimensioniert.

Am Dorfrand im Gebiet Rechtsameland stehen die Profile schon länger nicht mehr. Eine Masthalle mit einer Länge von 72 Metern ist hier nicht bewilligungsfähig, befindet das Verwaltungsgericht. Es wies die Beschwerde gegen den Bauabschlag des Kantons ab.
Thomas Peter
Zwar ist die Begründung nicht dieselbe, aber in der Schlussfolgerung sind sich das Verwaltungsgericht und die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) einig: Die maximale Gebäudelänge von 30 Metern, wie sie das Baureglement von Bettenhausen vorsieht, ist auch in diesem Fall verbindlich.