Kein Ausbau des Stromnetzes im Rosenlaui
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gegen eine weitere Energieerschliessung im Reichenbachtal ausgesprochen. Und rügt damit ein Bundesamt.
Die vom Verein «Elektrische Energie ins Reichenbachtal» angedachte Idee, 21 Gebäude inklusive Alpgebäude an das öffentliche Stromnetz anzuschliessen, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Plangenehmigung für eine Erschliessung aufgehoben.
Zur Vorgeschichte: 2009 hatte der Verein eine erste Erschliessungsetappe realisiert und das Reichenbachtal taleinwärts bis Gschwantenmad erschlossen. 2011 reichte der Verein dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ein entsprechendes Plangenehmigungsgesuch für eine weitere Erschiessung des Reichenbachtals ein.
Insgesamt sollten 21 Gebäude, davon 12 Alpgebäude, an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen werden. Im Juli 2015 erteilte das Bundesamt für Energie dem Verein die Plangenehmigung, unter Auflagen.
«Private Interessen»
Darauf erhoben zwei Parteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht: einerseits das Hotel Rosenlaui, andererseits der Verein «Schattenhalb 4». Sie bestritten unter anderem, dass an der geplanten Erschliessung ein hinreichendes öffentliches Interesse bestehe und diese notwendig sei.
«Das Urteil ist eine grosse Chance für das Rosenlauital, wieder aufeinander zuzugehen.»
Vielmehr seien es private Interessen: etwa indem den Betreibern der bestehenden Kleinwasserkraftwerke ermöglicht würde, überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen und eine Einspeisevergütung zu erhalten.
Beschwerde ist möglich
Der Verein «Elektrische Energie ins Reichenbachtal» wiederum argumentierte, dass der untere Teil des Reichenbachtals bereits mit elektrischer Energie erschlossen worden sei und dagegen keine Einwände erhoben worden seien. Im 36-seitigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommen die Richter nun zum Schluss, das Bundesamt für Energie habe den Geltungsbereich des Stromversorgungsnetzes zu weit gezogen und über andere Bestimmungen gestellt: «Das geplante Vorhaben ist dergestalt geeignet, den Hotelbetrieb zu beeinträchtigen», heisst es etwa.
Weiter wird ausgeführt, das Erschliessungsprojekt wirke sich in nicht unerheblichem Masse räumlich aus. Etwa in der Sanierung und Winternutzung von Ferienhäusern – mit Auswirkungen auf den Hotelbetrieb. Dieser werbe insbesondere mit der Abgeschiedenheit des Reichenbachtals und mit den besonderen Erholungsmöglichkeiten abseits von Massen- und Erlebnistourismus. Und Alternativen zur Stromversorgung seien ebenfalls nicht geprüft worden.
Christine Kehrli vom Hotel Rosenlaui sagt: «Das Urteil ist eine grosse Chance für das Rosenlauital, wieder aufeinander zuzugehen.» Gemeinsam müsse man sich Gedanken machen, wie die touristische Entwicklung des Tals in Zukunft aussehen solle. «Das Hotel Rosenlaui wird bald einmal 250 Jahre alt, wir denken in grösseren Zeitabständen.» Ihr Ziel sei es, ihr Haus und den Tourismus im Rosenlaui in eine langfristige und nachhaltige Zukunft zu führen.
Ernst Kohler, Präsident des Vereins «Elektrische Energie ins Reichenbachtal», erklärte gestern, man werde das Urteil nun eingehend studieren und sich zu einem späteren Zeitpunkt äussern. Gegen den Entscheid kann beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt werden.
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