Kaufvertrag für Zeughausareal
Für 4,77 Millionen Franken will der Ustermer Stadtrat von der Armasuisse die Hälfte des Zeughausareals kaufen. Der Quadratmeter kostet 362 Franken.
Von Eduard Gautschi Uster – Der Ustermer Stadtrat hat Phase?1 der Projektentwicklung für das Zeughausareal in Uster eingeläutet. Es ist die erste von fünf Phasen. Sie beinhaltet die Genehmigung des Kaufrechts der Stadt Uster für die Hälfte des Areals durch den Gemeinderat. Ist diese Phase abgeschlossen, kann das Nutzungskonzept festgelegt werden, das die Basis für den Gestaltungsplan bildet. Um die erste der fünf Phasen abzuschliessen muss das Ustermer Parlament nun die vom Stadtrat beantragte «Ausübungsermächtigung des Kaufrechts über das Zeughausareal» genehmigen. Der Gemeinderat muss den Stadtrat also ermächtigen, den vorliegenden Kaufrechtsvertrag abzuschliessen. Die Stadt Uster ist dann verpflichtet, das Kaufrecht innerhalb von zehn Jahren auszuüben und den entsprechenden Grundbucheintrag vorzunehmen. Abzug wegen Asbestbelastung Der Kaufrechtsvertrag ist ein recht umfangreiches Papier, in dem der Kaufpreis für das in drei Parzellen aufgeteilte Areal festgehalten ist, das der Stadtrat kaufen will. Aber auch die Fristen werden im Vertrag aufgelistet, innert denen der Verkauf abgewickelt und der Gestaltungsplan sowie die Parzellierungsbewilligung erstellt und genehmigt werden müssen. Wird das Geschäft nicht innerhalb von zehn Jahren abgewickelt, wird es hinfällig, und die Stadt verliert die 200 000 Franken, die sie für die Einräumung des Kaufrechts im Voraus bezahlen muss. Festgehalten ist im Vertragswerk zum Beispiel auch, dass die Stadt 75 000 Franken vom eigentlichen Kaufpreis in Höhe von 4,85 Millionen Franken abziehen kann, weil die Gebäude mit Asbest belastet sind. Das Kaufobjekt ist im Kataster der belasteten Standorte des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verzeichnet. Die Belastungssituation wurde durch eine Altlasten-Voruntersuchung bereits beurteilt. Stadt verwaltet ganzes Areal Die Armasuisse bestätigt im Vertragswerk, dass sie beabsichtigt, denjenigen Teil des Areals, der zurzeit nicht an die Stadt Uster vermietet ist, in zwei bis fünf Jahren nicht mehr selber zu beanspruchen und ihn dann der Stadt zur Nutzung zu überlassen. Dies im Rahmen einer sogenannten Gebrauchsleihe. Die Stadt ist dann verpflichtet, den Unterhalt des gesamten Zeughausareals sicherzustellen, kann im Gegenzug aber Teile des Areals vermieten. Kauft die Stadt Uster die Hälfte des Zeughausareals und veräussert es innert 25 Jahren mit Gewinn, profitiert auch die Armasuisse davon. Sie erhält dann nämlich die Hälfte des über den Kaufpreis von 4,77 Millionen Franken hinausgehenden Nettogewinns.
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