Druck auf KlimajugendKarin Keller-Sutter hätte Klimaaktivisten schützen können
Die Justizministerin ermächtigte die Bundesanwaltschaft, ein Strafverfahren zu eröffnen. In der Vergangenheit wurden solche Gesuche auch verweigert.

Für das Departement von FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter ist die Sache klar: Gemäss ihrer Darstellung war sie dazu verpflichtet, die Bundesanwaltschaft zu ermächtigen, gegen drei Waadtländer Klimaaktivisten ein Strafverfahren zu eröffnen.
Dank der Ermächtigung liess die Bundesanwaltschaft bei den Aktivisten vor rund drei Wochen Hausdurchsuchungen vornehmen und Gegenstände konfiszieren. Sie wirft den Betroffenen gemäss Artikel 276 des Strafgesetzbuches «Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten» vor. Die jungen Männer hatten dem Bundesrat im Mai 2020 mitgeteilt, sie verweigerten aus Umweltschutzgründen den Militärdienst und die Wehrpflichtersatzabgabe.
Bundesrat hat «einen weiten Ermessensspielraum»
Doch nun zeigen die Recherchen, dass Keller-Sutter die Ermächtigung durchaus hätte verweigern können. Das tat etwa CVP-Justizminister Arnold Koller in den 1990er-Jahren, nachdem die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) zur kollektiven Militärdienstverweigerung aufgerufen hatte.
Der Entscheid irritierte Parlamentarier, worauf der Gesamtbundesrat klarstellte: Bei der Ermächtigung zur Verfolgung einer politischen Straftat habe die Regierung «einen weiten Ermessensspielraum». Selbst «wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt zu sein scheinen, kann er die Genehmigung aus Gründen der politischen Zweckmässigkeit verweigern». Das GSoA-Pamphlet habe «beim Militär nur eine minimale Resonanz gefunden».
Der Bundesrat regte das Parlament an, den Artikel 276 zu revidieren. Die grüne Genfer Ständerätin Lisa Mazzone hat zur Revision des Artikels eine parlamentarische Initiative eingereicht.
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