Kanton schafft Voraussetzungen für ein Parkhaus
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Überbauungsordnung Lengwald-Stechelberg genehmigt. Damit ist der Weg frei für ein Parkhaus bei der Schilthornbahn.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die Überbauungsordnung (UeO) Nummer 5 Lengwald-Stechelberg genehmigt. Sie stimmt die Bedürfnisse der Bahn sowie allenfalls notwendiger Erweiterungen und Anpassungen der bahntechnischen Bauten und Anlagen mit dem Parkplatz ab.
Konkret schafft sie die Voraussetzung für einen Bau eines neuen Parkhauses. Die Erneuerung der Schilthornbahn (Projekt Schilthornbahn 20XX) ist planerisch in dieser UeO Nr. 5 bereits vollständig abgedeckt.
«Vonseiten der Schilthornbahn AG sind wir froh, dass die im Jahr 2007 gestartete Nutzungsplanung nun abgeschlossen werden kann», lässt sich Christoph Egger, Direkor der Schilthornbahn AG, in der gestern versandten Pressemitteilung zitieren. «Ein grosser Dank geht an die Gemeinde Lauterbrunnen sowie die angrenzenden Grundeigentümer, welche das Projekt und die Planung immer sehr konstruktiv unterstützt haben.» (pd/aka)
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