Korrektur bei PrämienverbilligungKanton schafft Ungerechtigkeit aus der Welt und spart neun Millionen
Der Kanton Bern zahlte jahrelang auch Konkubinatspaaren mit einem hohen Einkommen Prämienverbilligungen aus. Damit ist seit Anfang 2022 Schluss.

Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit einem tiefen Einkommen die Last der Krankenkassenprämien zu mildern. Das ist das Prinzip. Doch in der Praxis ist manchmal alles komplizierter, und es können sich Ungerechtigkeiten ergeben. So wurden im Kanton Bern in der Vergangenheit auch an gut verdienende Konkubinatspaare Prämienverbilligungen ausbezahlt. Nach dem alten System erhielt zum Beispiel eine unverheiratete Frau mit Kindern, die ein tiefes Einkommen hatte, eine Prämienverbilligung, auch wenn der mit ihr zusammenlebende Kindsvater ein hohes Einkommen hatte. Laut dem alten Gesetz wurde dessen Einkommen nicht berücksichtigt.