Waldbrandgefahr im Kanton BernKanton erlässt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Trockenheit hat auch im Kanton Bern Folgen: Ab sofort darf im und bei Wäldern kein Feuer mehr entfacht werden. Ist auch das 1. August-Feuerwerk in Gefahr?

Die Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt, wie die Behörden am Dienstag mitteilten.
Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer gemäss den Vorgaben des Kantons nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden, bei Wind soll ganz darauf verzichtet werden. Zudem ruft der Kanton dazu auf, die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Noch keine Regeln für 1. August
Für eine Beurteilung der Situation im Hinblick auf den 1. August ist es laut der Mitteilung noch zu früh. Die erwarteten lokalen Hitzegewitter in den nächsten Tagen dürften laut Einschätzung der Behörden aber noch nicht die erhoffte Entspannung bringen.
«Ein kurzes Gewitter wirkt besonders im Wald nur oberflächlich», so Michael Teuscher, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter. «Das Wasser muss nachhaltig in den Boden fliessen können, um die Gefahr einzudämmen.» Dazu müsste es über mehrere Tage flächendeckend regnen. Bleibt es noch länger heiss und trocken, ist ein Erreichen der höchsten Gefahrenstufe 5 «sehr gross» denkbar.
Verlässliche Aussagen zu den geltenden Regeln am Nationalfeiertag könnten frühestens einige Tage vor dem Bundesfeiertag gemacht werden.
Bangen um Geschäft
«Ein Riesenproblem» erwartet Hanspeter Krieg, Inhaber des Feuerwerk-Vertriebs Knallfred, sollte es in den nächsten Tagen nicht regnen. Seine Ware ist längst eingekauft. «60 Prozent des Umsatzes machen wir am 1. August und an Silvester», so Krieg. Und der Hauptteil dieses Verkaufs erfolge erst in den kommenden Tagen.

Auch bereits geplante offizielle Feuerwerke helfen Krieg nicht weiter: «Die Feuerwerke, die wir an Gemeinden liefern, werden erst abgerechnet, wenn diese auch tatsächlich stattfinden», sagt Krieg.
Laut Teuscher sind den Behörden die Organisatoren professioneller Feuerwerke bekannt. Allfällige Änderungen können so umgehend besprochen werden. Für alle anderen appelliert Teuscher an einen vernünftigen Umgang. «Entsprechende Verkaufsstellen handelten in der Vergangenheit vernünftig und haben zum Teil von sich aus, wenn es angezeigt war, den Verkauf gestoppt.»
Doch was, wenn das Feuerwerksverbot bestehen bleibt und nichts verkauft wird? «Dann gibt es wohl ein paar Geschäfte weniger in der Schweiz», so Knallfred-Inhaber Krieg.
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