Jurassischer Verfassungsartikel sorgt in Bern für rote Köpfe
Im Zusammenhang mit der Jurafrage erregt ein neuer, jurassischer Verfassungsartikel die Gemüter im Nachbarkanton Bern.

Der Artikel könnte als permanenter Gebietsanspruch des Kantons Jura auf fremdes Territorium interpretiert werden. Der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli wollte dazu vom Bund Auskunft. Der strittige Verfassungsartikel ermächtigt die jurassische Kantonsregierung, die Schaffung eines neuen Kantons, bestehend aus dem heutigen Kanton Jura und dem Berner Jura in die Wege zu leiten.
Mit dem Artikel legt der Kanton Jura die Basis, damit die Bevölkerung im November über die das Projekt abstimmen kann, zeitgleich mit der Bevölkerung im Berner Jura. Auch auf Berner Seite waren Gesetzesänderungen nötig, um die Abstimmung zu ermöglichen.
Ständerat Hans Stöckli ortet nun auf jurassischer Seite ein Problem. Dies vor allem dann, wenn die Bevölkerung die Schaffung eines neue Kantons an der Urne ablehnt. In der jurassischen Verfassung bliebe der Auftrag an die Regierung aber bestehen.
Darin könnte man tatsächlich einen permanenten Gebietsanspruch des Kantons Jura auf bernisches Territorium erblicken, ist einer bundesrätlichen Antwort auf Stöcklis Interpellation zu entnehmen. Ein solcher Anspruch wäre grundsätzlich nicht mit Bundesrecht vereinbar. Doch der Verfassungsartikel dürfe nicht ohne seine Entstehungsgeschichte betrachtet werden, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag im Ständerat.
Aus der Entstehungsgeschichte lasse sich schliessen, dass sich der Artikel auf ein ganz bestimmtes Verfahren bezieht, das der Bund und die beiden Kantone Bern und Jura am 20. Februar 2012 mit einer Absichtserklärung angestossen hatten.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die sich Bevölkerung in den betroffenen Regionen am 24. November an der Urne äussern können. Ist dieses Verfahren dereinst abgeschlossen, gilt die Jurafrage als definitiv geklärt.
Ob der jurassische Verfassungsartikel nun Bundesrecht entspricht oder nicht, ist auch nach der ständerätlichen Debatte vom Montag offen. Der Bund will diese Frage erst klären, wenn er den Verfassungsartikel gewährleisten muss, wie dies in der Fachsprache heisst. Dies ist dann der Fall, wenn die Bevölkerung der Verfassungsänderung zugestimmt hat. Der Bund gewährleistet Kantonsverfassungen wenn diese Bundesrecht nicht widersprechen. Das heisst in der Praxis, wenn wenigstens ein bundesrechtskonformer Anwendungsfall denkbar ist.
SDA/dln
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